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Gast

Unterstützung für Kinder?

Ich bin vom Vater meiner Kinder geschieden. Er zahlt keinen Unterhalt für die Jungs. Ich habe wieder geheiratet und sofort wurden die Zahlungen der Unterhaltsvorschußkasse eingestellt. Mein "neuer" Mann zahlt für seine Tochter monatlich Unterhalt in der Höhe von etwas über 300 Euro. Meine Jungs werden bei der Berechnung dieses Unterhaltes nicht berücksichtigt, da mein Mann mit meinen Kindern "nichts zu tun hat". Meine Frage : kann ich für meine Jungs Sozialhilfe oder Hartz 4 o.ä. beantragen?
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Antworten (1)
hphersel
da wir die Einzelheiten dieses Falles nicht kennen (wie alt sind die Kinder? warum zahlt der Vater keinen Unterhalt? etc...) und weil ich mich auf keine Spekulation einlassen möchte, denek ich, dass ein Gang zu einem Anwalt für Familenrecht der sinnvollste Schritt ist. Dieser Anwalt kann dann aufgrund Ihrer persönlichen Situation abklären, wer für Zahlung des Unterhaltes zuständig ist und diese Zahlungen dann notfalls gerichtlich einfordern. Ohne Anwalt würde ich mich auf gar keinen Fall gegenüber die Ämter stellen; diese lehnen sozusagen aus Prinzip erst mal die Zahlung ab, und ohne Anwalt sind Sie dann ganz alleine. Auch ist zu beachten, dass Sie sich ansonsten evtl ins eigene Fleisch schneiden. HartzIV, wenn der neue Ehemann berufstätig ist? Dann leben die Kinder in eine Bedarfsgemeinschaft und der Neue Mann muss zahlen und das Amt braucht nicht zahlen etc... Daher bitte: Nur mit Vorsicht und nur mit einem Anwalt!
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