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Ultrafixxx

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Unterschied zur Betriebsrente

Das kommt ganz auf die Versorgungsregelung an, die der Arbeitgeber aufgestellt hat. Vielleicht sieht diese ja auch eine Invalidenrente vor. Sobald man einen Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung hat, hat man auch Anspruch auf die Betriebsrente. Sollte der Bezug der Invalidenrente an eine bestimmte Altersgrenze geknüpft und diese bereits überschritten sein, kommt eventuell der Bezug der vorgezogenen Altersrente in Betracht. Wie hoch die Kürzung im Unterschied zu der Rente ist, die man mit 65 erhalten würde, hängt von der Versorgungsregelung ab. Das kann eine prozentuale Kürzung für jeden Monat des vorgezogenen Bezugs der Rente sein, aber auch eine zeitratierliche Kürzung. Es gibt auch Regelungen, die keine Kürzung vorsehen. Hilfreich ist hier nur der Gang zum (evtl. ehemaligen) Arbeitgeber bzw. Versorgungsträger oder der Blick in die Versorgungsregelung.

betriebsrente bei scheidung muß diese auch geteilt werden

Bei einer Scheidung werden alle Anrechte aus der Altersversorgung dem Versorgungsausgleich unterzogen. Dabei soll der auf die Ehezeit entfallende Teil der Rentenanwartschaften auf beide Eheleute aufgeteilt werden. Das gilt sowohl für die gesetzliche, als auch die betriebliche Rente. Ob aber wirklich etwas geteilt wird, hängt von verschiedenen Umständen ab; so muss die Anwartschaft hinreichend verfestigt sein, sie muss einen Mindestwert haben und wenn sich die Anrechte beider Eheleute sehr ähneln, behält jeder seines. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Versorgungsausgleichgesetz. Wichtig ist zu wissen, dass nur während der Ehezeit erdiente Rentenanwartschaften ausgleichspflichtig sind, d.h. dass vor der Ehe und nach Einreichen der Scheidung bei Gericht erdiente Rentenansprüche nicht vom Versorgungsausgleich betroffen sind.