ucaschreib13890
Wie funktioniert denn bitte eine korrekte Urlaubsberechnung, wenn man nur 9 Monate beschäftigt war? Dann kriegt man doch den anteiligen Jahresurlaub, oder? Will mich für das Gespräch mit meinem Chef wappnen...
Antworten (7)
Der §5 des Bundesurlaubsgesetzes regelt deinen Anspruch, da gibt es wenig Verhandlungsspielraum für deinen Chef. Du hast Anspruch auf einen Zwölftel deines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung, bei dir also Jahresurlaub mal 9 durch 12. Kommt etwas Krummes dabei heraus, wird ab einem halben Tag aufgerundet. Wenn du das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte verlässt, steht dir der komplette Jahresurlaub zu. Viel Erfolg!
Ganz einfach: Du nimmst den gesamten Jahresurlaub und teilst ihn durch 12 (Monate). Dann hast Du den Anspruch pro Monat. Das ganze mal 9 und du hast den Anspruch für die Beschäftigungsdauer. Ist der Jahresurlaub z.B. 24 Tage, dann sind es (24/12) 2 Tage pro Monat. Anspruch für 9 Monate (9 x 2) sind dann 18 Tage.
Gemäß BUrlG hast du auf Grundlage einer 6-Tage-Woche einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen pro Kalenderjahr. Den vollen Anspruch erhält man nach einer Wartefrist von sechs Monaten. Kannst du bei Ausscheiden im laufenenden Kalenderjahr diese Wartefrist nicht einhalten, hast du Anspruch auf 1/12 deines Jahresurlaubes für jeden Monat deines laufenden Arbeitsverhältnisses.
Wenn du erst in der zweiten Jahreshälfte kündigst, steht dir eventuell sogar der gesamte Jahresurlaub zu. Kündigst du in der ersten Hälfte, steht dir pro vollem Monat ein Zwölftel deines Jahresurlaubs zu. Bring den Punkt aber nicht gleich zu Anfang des Gesprächs, macht keinen guten Eindruck.
Urlaubsberechnung:
Jahresurlaub / 12 * 9 = zustehender Urlaub (z.B. 30 / 12 * 9 = 22,5 = 23 Tage)
Gem. Gesetz erwirbt man den Anspruch auf den kompletten Urlaub nach 6 Monaten.
Soll heissen, wenn Du bei Ausscheiden 25 Tage Urlaub schon genommen hast, kann der Chef zuvielgegebenen Urlaub nicht zurückfordern...
Jahresurlaub / 12 * 9 = zustehender Urlaub (z.B. 30 / 12 * 9 = 22,5 = 23 Tage)
Gem. Gesetz erwirbt man den Anspruch auf den kompletten Urlaub nach 6 Monaten.
Soll heissen, wenn Du bei Ausscheiden 25 Tage Urlaub schon genommen hast, kann der Chef zuvielgegebenen Urlaub nicht zurückfordern...