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Zeiterfassung - rechtliche Grundlagen?
Hallo Klara,
ich würde Dir empfehlen etwas zu recherchieren. Das ist durchaus ein heikles Thema. Viele betrachten das als trivial (besonders Vorgesetzte des "alten Schlags") aber das BDSG setzt hier ziemlich klare Grenzen.
Es ist gar nicht so einfach eine Arbeitszeiterfassung zu gestalten, die nicht gleichzeitig eine Überwachung darstellt bzw. leicht dafür zu missbrauchen ist. Werkzeuge gibt es viele, bereits kostenlose Browser Apps usw. Für den persönlichen Gebrauch sind die super. Sobald aber zentral Daten mehrerer Personen erfasst und ausgewertet werden, ist einiges zu beachten.
Da das hier den Rahmen sprengt, empfehle ich entweder einlesen (z.B. hier https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-arbeitszeiterfassung-vs-datenschutz/) oder sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu wenden.
mfg
coru
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Per aspera ad astra => Durch das Raue (raue Pfade, Mühsal) zu den Sternen (höchstes Ziel).
Geht zurück auf Seneca: "Non est ad astra mollis e terris via." etwa "Es ist kein weicher (= bequemer) Weg von der Erde zu den Sternen."
Ich denke die Sterne sind hierbei Metapher für das höchste vorstellbare Ziel, etwas dass unerreichbar schwer ist. Der Weg dorthin ist in jedem Fall kein leichter. Ich kann mir kaum vorstellen dass die Römer real und konkret über das Reisen zu den Sternen nachgedacht haben. Andererseits...
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hm... "Conspectus ad astra" könnte ich mir vorstellen, aber ich war in Latein nicht die Leuchte. Mir scheint hier ist eine poetische Übersetzung gefragt, und das kann kein Online Translator liefern.