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Gast

Zeiterfassung - rechtliche Grundlagen?

Liebe Community!
Wir sind auf der Suche nach einer Zeiterfassungssoftware für unser Unternehmen.

Wichtig für mich wären auch die rechtlichen Grundlagen bzgl. Arbeitszeiterfassung! Hat hier jemand Erfahrung damit?
LG Klara
Frage beantworten Frage Nummer 3000057706 Frage melden

Antworten (7)
bh_roth
Und da fragst du hier? Dafür ist das die denkbar schlechteste Community.
.
Aber warten wir doch auf die entsprechende Werbung.
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Skorti
Deine ERP-Software lässt du dir von den Leuten am Bahnhofsplatz empfehlen?

... und ja, die rechtlichen Grundlagen bzgl. der Arbeitszeiterfassung sind für eine Zeiterfassungssoftware wichtig.
Darum berücksichtigen die alle.

Klärchen?
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Dr.Sloane
Man muss sich immer wieder die Frage stellen, was das für Unternehmer sind, die hier solche Fragen stellen.
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Lutsch Sabine
Gar keine. Es geht nur um Google-Ergebnisse.
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bh_roth
Ich würde mir das Fachwissen auf einer Fachmesse holen, und nicht eine WC wie diese strapazieren.
.
Jetzt muss aber langsam die Werbung aufschlagen. Ich werde langsam ungeduldig.
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DerDoofe
Ich stelle es mir so vor, dass vor der Software doch erst einmal die Hardware angeschafft werden muss. Und ist die Software dort nicht enthalten?
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corumeach
Hallo Klara,

ich würde Dir empfehlen etwas zu recherchieren. Das ist durchaus ein heikles Thema. Viele betrachten das als trivial (besonders Vorgesetzte des "alten Schlags") aber das BDSG setzt hier ziemlich klare Grenzen.

Es ist gar nicht so einfach eine Arbeitszeiterfassung zu gestalten, die nicht gleichzeitig eine Überwachung darstellt bzw. leicht dafür zu missbrauchen ist. Werkzeuge gibt es viele, bereits kostenlose Browser Apps usw. Für den persönlichen Gebrauch sind die super. Sobald aber zentral Daten mehrerer Personen erfasst und ausgewertet werden, ist einiges zu beachten.

Da das hier den Rahmen sprengt, empfehle ich entweder einlesen (z.B. hier https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ueberwachung-am-arbeitsplatz-arbeitszeiterfassung-vs-datenschutz/) oder sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu wenden.

mfg
coru
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