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Gast

Privat Verkäufe

Hallo. Ich habe privat im Internet ein paar Parfums verkauft. Jetzt kommt der Käufer mir an und behauptet dass eins davon ne Fälschung wäre. Der Meinung bin ich nicht. Und er möchte dass ich alles zurück nehmen und sein Geld wieder gebe. Dabei waren auch Versandkosten. Ich bin doch nicht gezwungen es zurück zu nehmen oder? Mit dem einen habe ich gesagt er soll mir das zurück geben und bekommt sein Geld. Er will dass ich alles zurück nehmen und kompletten Betrag zurück mit versandkosten. Er droht mir hier rechtliche Wege einleiten zu wollen. Kann er das. Vorallem habe ich mit reinem gewissen verkauft.
Frage beantworten Frage Nummer 3000068113 Frage melden

Antworten (13)
Pfefferminz
Hast Du als Privatverkäufer verkauft? Hast Du sämtliche Rückgaberechte/Gewährleistungsrechte/ Garantien ausgeschlossen? Um welchen Betrag geht es? Hast Du Zeugen, die beim Einpacken der Ware dabei waren? Geht es um Neuware?
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solitude32
... mit reinem gewissen verkauft ... Dann kann dir doch nichts Böses geschehen.
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Cordelier
Ein reines Gewissen hab ich damals auch gehabt wo ich dem Nachbarn seine Restmülltonne immer mit meinem Kram vollgestopft hab und er mal fragte ob ich mal gesehen hätte wer seinen Müll in seiner Tonne entsorgt, und ich natürlich "Nö, hab nix gesehen"
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Rentier_BV
Das reine gewissen ist der Schlüssel zur Lösung.
Du druckst es aus, lässt es vom Bürgerbüro bestätigen und schickst die Kopie an den Käufer.
Der wird dann sowas von alt aussehen, das glaubst du nicht.
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solitude32
Opal, Reindeer, ihr seht das zu verbissen, lernt, euch zu entspannen.
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Musca
Jedes Parfüm ist eine Ver-Fälschung des eigenen Geruchs.
Warum??
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Dorfdepp
Warum ein Parfüm eine Verfälschung des eigenen Geruchs ist? Na, weil es anders riecht.
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DorisMue
Als Privatverkäufer bist du nicht verpflichtet mängelfreie Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis + Versandkosten zu erstatten. Du musst allerdings auch als Privatverkäufer wahrheitsgemäße Angaben über Art und Zustand deiner verkauften Ware machen. Unterlässt du das und verkaufst beispielsweise gefälschtes Parfum als echtes, musst du den Kaufpreis + Versandkosten (Hin- und Rücksendekosten) erstatten. D.h. wenn dein Parfum ein Fake war, musst du blechen. Ansonsten nicht.
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moonlady123456
Wenn ich- was selten genug vorkommt - abends mal ausgehe, und mich etwas aufhübsche, möchte ich schon gerne mein Lieblingsparfum auftragen. Das gehört einfach dazu, um den Abend abzuheben von den Gammelabenden vor der Glotze.Genauso wie andere Klamotten.
Einfach einen Tuc mehr als das Standardprogramm nach dem Duschen. Alleine Deo schickt dann eben nicht, mein Eau de Toilette riecht einfach besser.
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Rentier_BV
@solidingens
Ich will es nicht wissen, welchen Nick du vorher hattest, aber ich habe es schon einige Mal erklärt.
Rentier ist französisch und wird auch ausgesprochen wie z.B. Fürst Rainer.
Also: Rentie'.
R.
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HansWurst
Dachte Renieh
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dschinn
Richtig zwischen den Zeilen lesen!

>Mit dem einen habe ich gesagt er soll mir das zurück geben und bekommt sein Geld.

Für mich klingt das nach: Na ja, ich wusste(ahnte?), da sind auch faule Eier bei.

Der Fragesteller ist bewusst in eine Verkaufsverhandlung eingetreten um etwas minderwertiges zum vollen Preis zu verkaufen.

Ist ja nur ein bischen so ähnlich nur wie Betrug?
So wie nur ein wenig schwanger?
Das zählt nicht nicht, gelle?

Nix da, wir wollen das volle Urteil!
Wer einmal ein falsches Parfüm verkauft...

Und mal was anneres noch:
Wie verkauft man denn im Internet privat Parfüms?
Amazon? Alibaba und die 40 Räuber?
more input please
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Ashley
Was ist aus der Geschichte geworden?

@dschinn Heutzutage verkaufen die Leute auf jedem Internet- Portal alles mögliche privat.
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