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Gast

Wird der Lohn eines 450 Euro Jobs weiter gezahlt wenn dieser Urlaub nimmt?

Arbeitgeber will nur die Stunden bezahlen die man auch gearbeitet hat
Frage beantworten Frage Nummer 3000108317 Frage melden

Antworten (10)
elfigy
Selbstverständlich besteht da Lohnfortzahlung. Ein 450 Eurojobber hat Anspruch auf bezahlten Urlaub wie jeder andere auch.
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thh
Daß es immer noch Arbeit"geber" gibt, die diese miese Masche versuchen...
Ein 450.- Job hat sowohl mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch, als auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gegen einen geringen Eigenanteil kann man die abgeführten pauschalen Sozialabgaben in rentenwirksame Beiträge umwandeln. (kostet ca. 25.-p.m afaik)
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Cajo
Minijobber haben auch Anspruch aus Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage Woche, also praktisch 4 Wochen. Wer z. B. an zwei Tagen wöchentlich arbeitet, hat also 8 Urlaubstage und damit auch 4 Wochen Urlaub. Wenn Vollzeitkräfte im Betrieb mehr als den gesetzlichen Urlaub bekommen (wegen Tarifvertrag oder "freiwillig" vom Chef), hat der Minijobber ebenfalls Anspruch auf entsprechend mehr Urlaub.
Am besten Gespräch mit Chef suchen, Infomaterial gibt es über die Minijobseite der Knappschaft. Wer eh nur knapp ca. Mindestlohn bekommt, kann sich an den Zoll wenden, da bei Verweigerung des bezahlten Urlaubs der Mindestlohn unterschritten wird. Man kann auch einfach ohne Rechtsanwalt und praktisch ohne Gerichtskosten die Entgeltfortzahlung beim Arbeitsgericht einklagen. Die Klage kann man kostenfrei bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes schreiben lassen. Eventuell kann man auch noch nach Jahren nachträglich den Lohn einklagen - wenn man eh das Arbeitsverhältnis beendet hat - da gibt es aber evtl. verschiedene Verjährungsfristen zu beachten.
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Lukas1208
Soweit ich weiß, stehen einem bei einem 450 Euro Job fünf bezahlte Urlaubstage im Jahr zu und man hat ein Recht diese zu bekommen.
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Lukas1208
Ja, es steht einem auf jeden Fall bezahlter Urlaub zu. Allerdings nicht allzu viel. Ich habe zum Beispiel fünf Urlaubbstage im Jahr. Ihr Arbeitgeber verhält sich damit nicht rechtens.
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thh
Urlaubsanspruch des Minijobbers. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub bemisst sich beim Minijobber, wie bei allen anderen Arbeitnehmern, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Damit steht 450-Euro-Arbeitskräften also der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu.

Damit ist die Frage von Cajo und mir korrekt beantwortet worden. Wer sich mit 5 Urlaubstagen abspeisen läßt, hat einen AG, der gegen das Gesetz verstößt.
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StechusKaktus
Das waren nun zwar theoretisch richtige Antworten. Für die Praxis leider unbrauchbar.
Denn: Sie gilt nur für die Minijobber, die an sechs Tagen/Woche ihre Arbeit ausüben.

Beispiel:
Einmal angenommen, der Stundenlohn beträgt 10 Euro, dann müssten die 45 Stunden auf 24 Tage aufgeteilt werden, was weniger als 2 Stunden/Tag sind.

Realistischer ist doch, dass man zwei Tage/Woche jeweils ca, 5,5 Stunden arbeitet, Und dann wird der Urlaub wie folgt ermittelt: 2(Tage/Woche)*24 (Maximalurlaubstage)/6 (Wochentage)= 8

Im Beispiel hätte der Minijobber also Anspruch auf 8 Tage Urlaub.

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thh
Falsch, er hat Anspruch auf 8 Arbeitstage Urlaub, wenn er pro Woche nur 2 Tage arbeitet, sind das 4X2 Arbeitstage = 4 Wochen. Bezahlt bekommt er natürlich nur das, was er durchschnittlich in dieser Zeit verdient, sprich, er bekommt nur 8 Arbeitstage bezahlt.
Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf die zusammenhängend zu erzielende Zeit, es ist nicht etwa so, daß der AG nach 8 bezahlten Urlaubstagen den AN wieder zur Arbeit auffordern kann. Der Sinn des Urlaubsgesetzes ist Erholung und kann nicht auf Arbeitstage verkürzt werden. Im Übrigen ist der Urlaubsanspruch an das gebunden, was im Betrieb des AG üblicher Weise gewährt wird, mindestens jedoch 24 Urlaubstage, kann aber mehr sein, wenn alle anderen AN mehr Urlaub bekommen. Wer es nicht glaubt, fragt einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw. seinen Steuerberater.
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StechusKaktus
Hä? Versteht das hier einer?
Was meinst du?
Anbei der Link, aus dem ich mein Beispiel habe.
https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/

Mir erschien der Link seriös ...
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thh
Ja, klingt verwirrend, ist aber einfach, es geht um die Zeit, die der Minijobber pro Woche arbeitet. Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf 24 ZUSAMMENHÄNGENDE Werktage, nicht Arbeitstage. Wenn also Jemand in der Woche (die hat immer noch 6 Arbeitstage rechtlich) nur 2 Tage arbeitet, hat er dennoch Anspruch auf eben diese 24 Werktage Urlaub (bei einer 5-Tagewoche halt auf 20 Arbeitstage, ergo wieder 4 Wochen), von denen er aber nur 2 pro Woche bezahlt bekommt und zwar so, wie er in den letzten 13 Wochen bezahlt worden ist, ohne Überstunden.
Natürlich kann der AN seinen Urlaub teilen, z.B. auf 2 X 2 Wochen, aber die 24 Werktage, das ist, worauf es ankommt.
Wichtig: Anspruch besteht nicht auf 8 Werktage bezahlten Urlaub und dann gleich wieder arbeiten, so hätten das manche AG gern, ist aber ungesetzlich
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