Kann eine bestätigte Kündigung seitens des Energieversorgers einfach storniert werden?
20.01.20 bestätigte uns der Energieversorger schriftlich die Kündigung unserer Verträge (Gas u. Strom) zum 28.02.21
Als ich heute anrief, um nach einem neuen Angebot zu fragen, wurde mir gesagt, dass die Kündigung storniert worden sei. Ich weiß, dass ich weder die Kündigung storniert habe noch wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass wir weiterhin in deren Versorgung bleiben werden bzw. ging schriftlich kein Brief ein, dass wir die Kündigung storniert haben.
Auf die Frage, wie dies möglich sei, bekommt man keine plausible Antwort.
Es ist jetzt so und man könnte das nicht ändern!
Als ich heute anrief, um nach einem neuen Angebot zu fragen, wurde mir gesagt, dass die Kündigung storniert worden sei. Ich weiß, dass ich weder die Kündigung storniert habe noch wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass wir weiterhin in deren Versorgung bleiben werden bzw. ging schriftlich kein Brief ein, dass wir die Kündigung storniert haben.
Auf die Frage, wie dies möglich sei, bekommt man keine plausible Antwort.
Es ist jetzt so und man könnte das nicht ändern!
Antworten (2)
Wenn du eine schriftliche Kündigungsbestätigung hast, ist für dich doch alles in Ordnung. Schließe einfach einen neuen Vertrag bei einem anderen Energieversorger ab, unter Vorlage der Kündigungsbestätigung. Der alte Anbieter muss sich bei dir schriftlich melden und seine Rechtsansprüche nachweisen und darlegen.
Du solltest aber genau lesen ob es eine Kündigungsbestätigung ist oder nur eine Bestätigung zum Eingang des Kündigungsschreibens.
Vielleicht wurde die Kündigung nicht akzeptiert wegen irgendwelcher Vertragsklauseln z.B. Mindestvertragslaufzeit etc.
Falls es doch Ärger gibt, kannst du kostenlos ein Schlichtungsverfahren bei der schlichtungsstelle-energie.de beantragen.
Darauf solltest du den Anbieter schon vorher telefonisch hinweisen. Dann sind die meist umgänglicher, um sich die Schlichtungskosten zu ersparen.
Du solltest aber genau lesen ob es eine Kündigungsbestätigung ist oder nur eine Bestätigung zum Eingang des Kündigungsschreibens.
Vielleicht wurde die Kündigung nicht akzeptiert wegen irgendwelcher Vertragsklauseln z.B. Mindestvertragslaufzeit etc.
Falls es doch Ärger gibt, kannst du kostenlos ein Schlichtungsverfahren bei der schlichtungsstelle-energie.de beantragen.
Darauf solltest du den Anbieter schon vorher telefonisch hinweisen. Dann sind die meist umgänglicher, um sich die Schlichtungskosten zu ersparen.