Vergütung bei Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter bei mehreren GmbHs
Hallo,
ich frage mich, wie sich die Vergütung eines geschäftsführenden Gesellschafters bei mehreren GmbHs (bei allen ist er der Gründer und Inhaber) darstellt.
Wird das angemessene Gehalt, sagen wir der Einfachheit halber 100.000€) aufgeteilt?
Es gibt zum Beispiel 4 Gesellschaften.
Da der gG seine Arbeitszeit auf 4 GmbHs aufteilen muss, darf er sich je bH 25 % von 100.000 €, also 25.000 € auszahlen, oder?
Viele Grüße
ich frage mich, wie sich die Vergütung eines geschäftsführenden Gesellschafters bei mehreren GmbHs (bei allen ist er der Gründer und Inhaber) darstellt.
Wird das angemessene Gehalt, sagen wir der Einfachheit halber 100.000€) aufgeteilt?
Es gibt zum Beispiel 4 Gesellschaften.
Da der gG seine Arbeitszeit auf 4 GmbHs aufteilen muss, darf er sich je bH 25 % von 100.000 €, also 25.000 € auszahlen, oder?
Viele Grüße
Antworten (1)
Als Gründer, Inhaber und Geschäftsführer kannst Du Dir Gehalt auszahlen, solange die Kasse noch etwas hergibt. Es darf nur keine verdeckte Gewinnausschüttung sein, muss angemessen einem Vergleich standhalten, ob ein Fremdgeschäftsführer das gleiche Gehalt bekommen würde. Wie der Inhaber sein Gehalt bestimmt, bleibt dessen Sache, es wäre allerdings nicht die dümmste Idee, mit dem Steuerberater die Sache zu besprechen.