Verjährt ein kostenpflichtiges Urteil ? nach 5,5 Jahren ?
Bin vor 5,5 Jahren zur Zahlung der Migliedsbeiträge an einen Freizeitclub verurteilt worden, Habe von diesem Zeitpunkt an auf die Zahlunsaufforderung , die ich erhalten sollte gewartet. a ich sie nicht erhalten, geriet die Sache in Vergessenheit. Jetzt habe ich die Zahlungsaufforderung mit Säumumgszinsen erhalten. Muß ich zahlen oder gibt es eine Verjährundsfrist ?
Antworten (6)
Titulierte Forderung
30 ab dem Tag der Rechtskraft oder Errichtung des Titels
§§ 197 Abs.
1 Nr. 3 und 4, 201 BGB
Nun ist die Frage ob das Urteil oder die Zahlungsaufforderung den Titel "rechtskäftig" werden lässt !!??
30 ab dem Tag der Rechtskraft oder Errichtung des Titels
§§ 197 Abs.
1 Nr. 3 und 4, 201 BGB
Nun ist die Frage ob das Urteil oder die Zahlungsaufforderung den Titel "rechtskäftig" werden lässt !!??
Der Titel ist mit dem Urteil rechtskräftig. Der Verurteilte muss zahlen, der Gläubiger miss ihn NICHT erneut auf seine Verpflichtung hinweisen. Genau deswegen erging doch das Urteil!
Die 30-Jährige Verjährungsfrist besteht nur dann, wenn innerhalb der 30 Jahre keine wirksame Vollstreckungshandlung erfolgt ist. Sollte dies der Fall sein beginnt die Verjährungsfrist gem. § 212 BGB erneut zu laufen.