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Gast

Verleumdungsklage wegen unberechtigtem Strafzettel

Ich habe einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten - nur ist das an der betreffenden Stelle gar nicht verboten. Nun hing da also stundenlang ein lustiger Strafzettel an meiner Windschutzscheibe, für jedermann sichtbar. Klarer Fall von unberechtigter öffentlicher Anprangerung. Macht es Sinn, den Aussteller des Strafzettels wegen übler Nachrede zu verklagen?
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Antworten (2)
antwortomat
ROTFL. YMMD.
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Katastrophenjunkie
Hier wäre auch gleich noch die Frage, ob nicht noch ne Anklage wegen Amtsanmaßung sinnvoll wäre, denn wenn der Parkplatz frei war, maßt sich der Knöllchenschreiber ja das Amt des Schildaufstellers und weitere an. Ansonsten schließe ich mich dem Vorredner an: SOG - selten so gelacht...
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