holly21
Strafzettel auf einem Behindertenparkplatz in einer Tiefgarage
Eine Freundin hat in der Tiefgarage eines Krankenhauses auf einem Behindertenparkplatz geparkt und einen Strafzettel erhalten. Diesen hat nicht die Polizei sondern die Gemeindeverwaltung ausgestellt. Ich kann nicht glauben dass das rechtens ist da es doch kein öffentliches Grundstück ist - oder liege ich falsch?
Antworten (9)
Aber sicher ist das so richtig - in den meisten Fällen stellen Politessen, die der Stadtverwaltung angehören, die "Knöllchen" aus! In ihrem Fall ist das wohl so, weil das Krankenhaus städtisch ist. Bei uns z.B. sind die Politessen Angestellte der Verbandsgemeinde. Die Polizei kommt nur, wenn ein Auto absolut verkehrsbehindernd oder -gefährdend parkt, z.B. vor der Feuerwehrausfahrt.
Übrigens hat ihre Freundin noch Glück gehabt: Ein unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz stehendes Auto darf umgehend abgeschleppt werden - zu Lasetn des Halters/Fahrers!
Übrigens hat ihre Freundin noch Glück gehabt: Ein unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz stehendes Auto darf umgehend abgeschleppt werden - zu Lasetn des Halters/Fahrers!
ist ja auch einfach mal ziemlich asi dort zu parken. vielleicht sollte "die freundin" (...) daraus lernen.
Die Ordnungsverwaltung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune, die als Ortspolizeibehörde tätig wird. In den Bundesländern kann es zu Unterschieden in Details kommen.
Eine öffentliche, also für jeden Verkehrsteilnehmer nutzbare, Tiefgarage ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn der Betreiber eine juristisch eigenständige Person ist.
Eine öffentliche, also für jeden Verkehrsteilnehmer nutzbare, Tiefgarage ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn der Betreiber eine juristisch eigenständige Person ist.
Sorry, aber ich glaube, die Frage ist ja wohl grundfalsch gestellt: Was hat IhreFreundin auf einem BEHINDERTEN-Parkplatz zu suchen (sofern sie nicht behindert ist????
Sie liegen zwar richtig, dass es sich hier um kein öffentlichen Grundstück handelt, aber trotzdem hat Ihre Freundin zu Recht das Knöllchen bekommen.
Der Betreiber des Parkhauses ist verpflichtet, Behindertenparkplätze einzurichten. Wenn Ihre Freundin unberechtigterweise so einen Parkplatz benutzt, verhindert sie ohne Verschulden des Betreibers, dass dieser der Auflage nachkommt. Der Betreiber könnte sogar das Fahrzeug Ihrer Freundin entfernen lassen! Mit einem Knöllchen ist sie dann noch billig davongekommen.
Der Betreiber des Parkhauses ist verpflichtet, Behindertenparkplätze einzurichten. Wenn Ihre Freundin unberechtigterweise so einen Parkplatz benutzt, verhindert sie ohne Verschulden des Betreibers, dass dieser der Auflage nachkommt. Der Betreiber könnte sogar das Fahrzeug Ihrer Freundin entfernen lassen! Mit einem Knöllchen ist sie dann noch billig davongekommen.
Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, ohne die Berechtigung dafür zu haben, hat mit diesem Verhalten nachgewiesen, dass er das Recht hat, dort zu parken --> er/sie muss ziemlich behindert sein.
Hoffen wir mal, dass deine Freundin nie auf einen solchen Parkplatz angewiesen ist...
Hoffen wir mal, dass deine Freundin nie auf einen solchen Parkplatz angewiesen ist...
Einem Behinderten den Parkplatz wegnehmen und darauf auch noch stolz sein. Wie asozial ist das denn?
Es ist unerheblich, ob es ein Privatgrundstück ist, es kommt nur darauf an, ob die Fläche öffentlich "gewidmet" ist. Zudem ist die Überwachung des "ruhenden Verkehrs" Sache der Gemeinde. Die Polizei kümmert sich um den "fließenden" Verkehr und wenn eine Gefahr besteht (z.B. Parken auf der Feuerwehrzufahrt).
Außer für dauerhaft außergewöhnlich Gehbehinderte (ein eingewachsener Zehennagel reicht da nicht), Taxen und Busse gibt es in der StVO keine Sonderrechte für bestimmte Personengruppen, auch nicht für Frauen, Eltern mit Kind usw.
Außer für dauerhaft außergewöhnlich Gehbehinderte (ein eingewachsener Zehennagel reicht da nicht), Taxen und Busse gibt es in der StVO keine Sonderrechte für bestimmte Personengruppen, auch nicht für Frauen, Eltern mit Kind usw.
@ Heraklit (und einige andere):
Haut doch nicht so auf den Putz von wegen "Parkplatz wegnehmen".
Meiner Erfahrung nach gibt es (vor allem vor Krankenhäusern!) mehrere Behindertenparkplätze, und ich nehme nicht an, dass jemand tatsächlich so asozial ist, sich auf den letzten "freien" zu stellen- als Behinderter keinen Parkplatz zu bekommen ist denke ich doch eher unwahrscheinlich- bei uns in der Nähe gibts am Einkaufszentrum allein zehn (10!) Behindertenparkplätze, und in den letzten zehn Jahren habe ich da nie mehr als ein Fahrzeug stehen gesehen.
Machts nicht zu dramatisch- natürlich ists falsch, auf nem Behindertenparkplatz zu parken, aber vermutlich ist niemand zu schaden gekommen. Einige führen sich hier ja auf, als hätte der Fragesteller (beziehungsweise die Freundin) eigenhändig arme, behinderte Menschen aus ihren Rollstühlen geschubst, um ihnen dann aus rein sadistischer Freude die Parkmöglichkeit zu klauen.
Haut doch nicht so auf den Putz von wegen "Parkplatz wegnehmen".
Meiner Erfahrung nach gibt es (vor allem vor Krankenhäusern!) mehrere Behindertenparkplätze, und ich nehme nicht an, dass jemand tatsächlich so asozial ist, sich auf den letzten "freien" zu stellen- als Behinderter keinen Parkplatz zu bekommen ist denke ich doch eher unwahrscheinlich- bei uns in der Nähe gibts am Einkaufszentrum allein zehn (10!) Behindertenparkplätze, und in den letzten zehn Jahren habe ich da nie mehr als ein Fahrzeug stehen gesehen.
Machts nicht zu dramatisch- natürlich ists falsch, auf nem Behindertenparkplatz zu parken, aber vermutlich ist niemand zu schaden gekommen. Einige führen sich hier ja auf, als hätte der Fragesteller (beziehungsweise die Freundin) eigenhändig arme, behinderte Menschen aus ihren Rollstühlen geschubst, um ihnen dann aus rein sadistischer Freude die Parkmöglichkeit zu klauen.