Frage stellen
Lela

Vermögenswirksame Leistungen

Ich bin Anfang 20 und habe gerade mit meiner Ausbildung begonnen.
Meine Firma bietet mir vermögenswirksame Leistungen an - Frage: Welchen Vertrag schließe ich am Besten ab, damit ich diese VWL und möglichst hohe Zinsen erhalte? Einen Bausparvertrag möchte ich eigentlich nicht, was gibt es für Alternativen?
Frage beantworten Frage Nummer 6642 Frage melden

Antworten (5)
meislein
Also Du kannst die VL auch in Lebens- / Rentenversicherungen laufen lassen...
Es kommt darauf an, was Du mit dem Geld machen willst.

Zunächst ist ein Bausparvertrag gar nicht schlecht. Du bekommst recht gute Zinsen (im Vergleich zu anderen "risikofreien" Anlagen), kannst ihn jederzeit kündigen und Dir das Guthaben auszahlen lassen. Außerdem kannst Du Dir später ein sehr günstiges Darlehen über den Bausparvertrag holen. Insbesondere, wenn Du mal Eigentum haben möchtest.
Ich lasse seit nunmehr 15 Jahren die VL in Bausparer fließen und hole mir das Geld, wenn es zuteilungsreif ist oder ich es gerade benötige. Damit bleibe ich flexibel und mein Geld verliert nicht an Wert, weil irgendwelche Aktien gerade fallen ...
Melden
tobix
Nur mal kurz zum Bausparvertrag: Üblicherweise sind die Guthabenzinsen recht niedrig, dafür soll man dann beim Bau/Erwerb einer Immobilie ein günstiges Darlehen bekommen. Lohnt sich also nur, wenn man eine Immobilie will, ansonsten verschenkt man nur Zinsen. Und selbst wenn man eine Immobilie will, ist normales ansparen und dann bei verschiedenen Angeboten Kreditangebote einholen u.U. günstiger.
Melden
Lela
Ich will ja auch gar keinen Bausparvertrag.
Melden
Flenz
Nimm das Geld mit und zahle es in eine Riesterrente ein. Am besten in einen Fondssparplan. Da wirst Du statistisch gesehen in ca. 45 Jahren den besten Schnitt machen.
Melden
merchinger
die einzige solide Möglichkeit zur Zeit Bausparvertrag, macht zwar kein Reichtum aber sauber ehrlich und die Rückzahl Zinsen sind Vertrags gemäß fest geschrieben.
Alle anderen Steuervorteile Verträge holt sich der Staat später wieder.
Einkommensteuer-Einahmensgewinne
Melden