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Gast

Vertrag einer Tippgemeinschaft

Gibt es eine Möglichkeit, einen Vertrag einer Tippgemeinschaft so aufzusetzen, dass der Gewinn auch prozentual an Minderjährige einer Familie ausgeschüttet werden kann?
Die Teilnahme an Gewinnspielen (z.B. Lotto) ist für Teilnehmer unter 18 Jahren nicht erlaubt. Somit wäre ein Tippschein ungültig. Bei einem Lottogewinn im Mio-Bereich wäre ein Vertrag einer Tippgemeinschaft aber sinnvoll, um Schenkungssteuern etc. zu vermeiden. Alle 10 Jahre kann man seinen Kindern 400.000,- € steuerfrei vermachen. Bei einem Mio-Gewinn wird dieser Freibetrag allerdings schnell überschritten.
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Antworten (25)
Skorti
Natürlich ist die Chance gering, aber jetzt wieder die falsche Aussage mit dem Blitz rauszuholen?

Statistisch werden bis zu 25 Leute im Jahr vom Blitzgetroffen, davon 3-6 im Jahr tödlich.

2017 hat es laut DeStatis 105 Lottogewinner gegeben, die mindestens die Summe von 1 Millionen Euro gewonnen haben.

Da sag ich doch mal Lotto schlägt Blitz bei der Häufigkeit.
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Lempel
Tja Skorti,
mit der Genauigkeit hat der ing793 es nicht so.
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Lempel
Mann, ing793, wieder mal winden wie ein Aal?
Du schreibst doch selbst, eine Tippgemeinschaft muss aus mindestens zwei Personen bestehen.

Diese Tippgemeinschaft braucht nur € 800.000 zu gewinnen, um € 400.000 verschenken zu können, wenn beide Partner halbe/halbe gehen.
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elfigy
Lottogewinne sind in Deutschland steuerfrei.
Nur die Erträge müssen versteuert werden
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elfigy
Man kann ganz einfach der lottogesellschaft die Kontonummer des Kindes mitteilen und welchen Teilbetrag sie darauf überweisen soll. Da fragt da auch keiner nach.
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elfigy
Ich muss stückchenweise antworten, weil sich mein Fenster nicht mehr verschieben lässt . Grummel
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elfigy
Wie man das mit den Erträgen steuerlich macht, braucht es Fachleute.
Es gibt aber noch etwas anderes zu beachten. Die Vormundschaftsgerichte interessieren sich für die Vermögensverwaltung von sehr vermögenden Kindern. Darüber muss Rechenschaft abgelegt werden. Deshalb am besten im Gewinnfall auch gleich zum Anwalt.
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elfigy
So dumm, gleich eine Steuererklärung zu machen, wird ja wohl keiner sein.
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elfigy
Die Erträge muss ja nicht unbedingt das Kind bekommen. Dann muss es überhaupt keine Steuererklärung abgeben.
Mit dem Nachweis der Überweisung von der lotterieverwaltung später mal, kann das Kind die Herkunft plausibel erklären. Da fragt keiner vom FA nach dem vormals zulässigen Alter.
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elfigy
Da stimme ich dir voll zu ing.
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neilo
@elfigy: wenn die Lottogesellschaft mitbekommt, dass das Konto einem Minderjährigem Kind gehört, so hat der Tippschein keine Gültigkit mehr, da unter 18 jährige von dem Gewinnspiel ausgeschlossen sind.
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dschinn
Ärger mit der Bank gibt es auf alle Fälle....

Man hat nicht einfach ein Girokonto (Gehaltskonto) bei der Bank wo mal eben 400000 Dingens reinkommen und die reagieren nicht.
Zuerst machen sie dir dein Konto madig, weil bestimmungsfremde Nutzung.
Die wollen ein "Geschäftskonto" dann sehen bei dir.

Und wieviele Institute arbeiten schon mit Minuszinsen in dem Bereich?
Jeden Tag mehr!

Konsequenz: Kohle sofort bar auszahlen lassen in der Bank und dann die Bank wechseln.
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netter_fahrer
Um die Frage, die in den ersten beiden Zeilen gestellt wurde, zu beantworten: Nein, kann man nicht.
So ein Vertrag in einer Tippgemeinschaft ist immer ein privatrechtlicher Vertrag und der kann niemals geltende Gesetze außer Kraft setzen.
Ginge das, würde ich sofort mit meinen Nachbarn vertraglich vereinbaren, ab sofort keine Steuern mehr zu zahlen...
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Tjorven
Du machst dir aber Gedanken.
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DerDoofe

Warum sollte eine Tippgemeinschaft in ihre Satzung eine Regelung aufnehmen, die im Falle eines Gewinnes darüber bestimmt, wie die einzelnen Mitglieder den Gewinn verwenden? Die Kohle wir geteilt. Aus und Ende. Was hat die Tippgemeinschaft mit Schenkungssteuer zu tun? Nichts!

Eine Klausel, der zufolge eine minderjährige Person im Falle eines Lottogewinnes eine Zuwendung erhalten soll, ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Person keinen Einsatz leisten muss. Man kann auch eine Klausel aufnehmen, dass im Falle eines Gewinnes in entsprechender Höhe den 50 Kindern des Kindergartens „Sowieso“ ein Geldbetrag zukommen soll.

Wenn heute ein Kind geboren wird, und dieses Kind heute ein Geldgeschenk von 400.000 € annimmt, so ist dieses Kind für dieses Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei der Schenkung handelt es sich um eine Einnahme i.S. § 2 Abs. 1 Ziff. 7 EStG. Das Einkommenssteuerrecht kennt keine Altersgrenzen. Selbst für Tote muss noch eine letzte Steuererklärung eingereicht werden.
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Lempel
ing793,
[Zitat] »Ach, schöne Helene [Lempel], eines schönen Tages wirst auch du lernen, Prämissen in ihrer ganzen Komplexität zu erfassen.«

Wer nicht 800.000 durch 2 teilen kann, so wie du, sollte den Schnabel halten. Das ist ja für dich schon »eine Komplexität der Prämisse«

🤪

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Matthew
Ungefähr so: https://gdz.sub.uni-goettingen.de/id/PPN266833020_0127?tify={%22pages%22:[14],%22view%22:%22info%22} !

Sorry, direkt als Link funktioniert nicht, weil die URL eckige Klammern enthält. Link bis einschließlich der schließenden geschweiften Klammer.
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Skorti
Der muss es ja auch nicht lesen ....
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Lempel
ing793,
Sind die Prämissen (oder einige der Prämissen) falsch, gilt nicht notwendigerweise, dass die Konklusion falsch ist. Beispielsweise folgt auf „Alle Deutschen sind Menschen“ und „ing793 ist ein dummer Mensch“ der Satz „alle Deutschen sind dumm“. Selbst wenn hier die Prämissen (oder einige der Prämissen) falsch wären, wäre dennoch die Konklusion wahr.

[Wikipedia]: »Dies bedeutet nicht, dass die Konklusion tatsächlich wahr sein muss oder gar immer wahr sein muss; ebenso wenig bedeutet es, dass die Konklusion nur dann wahr sein könnte, wenn die Prämissen wahr wären. Vielmehr bedeutet es lediglich, dass unter der Voraussetzung, dass alle Prämissen wahr sind, auch die Konklusion zwingend wahr ist.«

Das ist hier nur ein Beispiel einer Prämisse und Konklusion, nicht jedoch meine Meinung, dass alle Deutschen dumm sind.

Da ich dir nun erklärt habe, was eine Prämisse ist, und du mir gern hilfst, kannst du mir dann erklären, was die Prämisse in der Eingangsfrage ist?
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Matthew
Wieder auf dem Kriegspfad?
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Lempel
Ich glaube, dein Popcorn wird schal, wenn du darauf wartest, wie ing793 erklärt, weshalb man € 2,4 Millionen benötigt, um € 400.000 zu verschenken, und mir erklärt was die Prämisse der Eingangsfrage ist.
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Lempel
Zu deiner ersten Antwort, ing793:
natürlich weichst du der Antwort aus, weil du keine hast.
Stattdessen berufst du dich auf die »logisch Begabten«, als ob die dir helfen könnten.
Mach doch mal etwas allein! Du Pfurzknochen!
Hilfe, Hilfe, solitude, Hilfe primusinterpares, Hilfe Ergo, Hilfe Puzzone, Hilfe Also, Hilfe elfigy, etc.
Du bist eine Wanze mit Krücken.

Zu deiner zweiten Antwort:
Nirgendwo steht, dass dort zwei Kinder vorhanden sind, es mag nur eins sein.
In dem Falle wäre ein Gewinn von € 400.000 genug, wenn beide Elternteile ihren Anteil an das Kind verschenkten.
Bei zwei Kindern wären in dem Fall € 800.000 genug.
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Lempel
Matthew,
ich hab es dir gesagt, eine Antwort kommt von dem nicht.
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Matthew
Die Antwort hat ing doch schon gegeben: 4.9.18 10:43.
Ich wüsste nicht, was dazu noch mehr zu sagen wäre.
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Lempel
Ja, Matthew, wenn dir das langt, gut.
Ist doch sowieso alles nur Spaß.

Bis zum nächsten Mal!
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