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Gast

Vertrag mit Unitymedia

Sehr geehrte Damen und Herren, heute wende ich mich an sie, um dieses Problem in die Öffentlichkeit zu tragen.
Es ging um meinen Kabelanschluss von Unitymedia. Bin seit dem 01.04.2019 in eine neue
Wohnung gezogen, wo Unitymedia nicht liefern(Internet und Telefonie) kann. Jetzt soll ich weiterhin Beiträge bis einschließlich 31.07.2019 zahlen. Obwohl ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, habe ich eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Das heisst letztendlich für mich, dass ich Beiträge zu leisten habe ohne je eine Leistung in Anspruch nehmen zu können. Ich werde mich auch an die Verbraucherschutzzentrale in Ulm wenden und diesen Sachverhalt dort zu schildern. Für mein persönliches Rechtsempfinden ist das sehr starker Tobak, wo der Kunde abgezockt werden soll.
Allerdings muss ich hinzufügen, das der gleiche Sachverhalt bei meiner Frau war, nur mit dem Unterschied, dass Ihr Vertrag zum 31.3.2019 aufgehoben wurde.
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Antworten (1)
dschinn
Willkommen in der WC und vielen Dank für die Meldung!
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