Vorratsdatenspeicherung schränkt Bürgerrechte ein?
Wie das?
Antworten (8)
Verdachtsunabhängigkeit ist eines der Stichworte. Es gibt aber keine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Zu ergänzen bliebe nur noch, dass wir sie über die europäische Hintertür doch wieder bekommen werden, wenn wir nicht höllisch aufpassen!
Ja, das tut sie.
Ich zitiere: „Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen“. Zitat Ende.
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html
Ich zitiere: „Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen“. Zitat Ende.
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html
Die Frage hat noch niemand beantwortet. Die Vorratsdatenspeicherung schränkt niemandes Rechte ein, wenn sie korrekt angewendet wird. Die Befürchtungen der Kritiker beziehen sich auf die SIcherheit der Daten, die unrechtmäßige Verwendung und Verknüpfung. Die Debatte ist wie so oft bei dem Thema recht aufgeheizt, ein Generalverdacht wie "schränkt Bürgerrechte ein" ist da wenig hilfreich.
Na klar! Und das Bundesverfassungericht hat schlicht und einfach falsch entschieden!
Na Hauptsache du hast den Durchblick!
Na Hauptsache du hast den Durchblick!
Zitat: "Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus [...] Die Regelungen seien jedoch nicht verhältnismäßig, da sie weder die Datensicherheit ausreichend gewährleisten noch die Verwendung der Daten genügen begrenzen." Von Einschränkung der Bürgerrechte ist da nicht die Rede. Es geht, wie von mir gesagt, um Sicherheitsbedenken und möglichen Missbrauch. Generell fehlt es an RIchtlinien und Fragen zur technischen Umsetzbarkeit sind ungeklärt.
Die Vorratsdatenspeicherung schränkt Bürgerrechte ein, da die Gefahr besteht, dass Bürger durch unberechtigte Strafverfolgung schikaniert werden. Der Grund ist, dass bei großen Datenmengen es recht einfach ist, potenziell verdächtige Daten zu finden, auch wenn die sich bei genauerer Betrachtung als harmlos herausstellen. Z.B. mag in den Vorratsdaten ein Dateiname vorkommen, der häufig von anderen für illegale Inhalte benutzt wird, der aber in diesem Fall harmlos ist. Entweder unbeabsichtigt oder beabsichtigt können diese Informationen dann benutzt werden, um eine Untersuchung zu inszenieren, die eigentlich unberechtigt ist.
Online Daten sollten, analog zu medizinischen Tests, nur dann erfasst werden, wenn ein spezifischer Verdacht aufgrund anderer Beobachtungen vorliegt, der konkret und stark genug ist, einen Richter zu überzeugen, dass eine Überwachung gerechtfertigt ist.
Online Daten sollten, analog zu medizinischen Tests, nur dann erfasst werden, wenn ein spezifischer Verdacht aufgrund anderer Beobachtungen vorliegt, der konkret und stark genug ist, einen Richter zu überzeugen, dass eine Überwachung gerechtfertigt ist.