Bastian Otto
Weiß einer in welchen Ländern die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt ist und warum man sie hierzulande nicht haben darf?
Antworten (5)
Ob man sie in Deutschland haben darf oder nicht, kann ich nicht sagen. Aber ich kenne Leute die haben neben der Deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere.
Es kommt wohl darauf an, wie man das macht. Zuerst Deutsch, danach dann die Italienische dazu könnte gehen. Anders herum dürfte es Probleme geben.
Es kommt wohl darauf an, wie man das macht. Zuerst Deutsch, danach dann die Italienische dazu könnte gehen. Anders herum dürfte es Probleme geben.
Auch hierzulande gibt es die Möglichkeit, bei Einbürgerung die ausländische Staatsangehörigkeit beizubehalten. Eine solche Ausnahme ist z.B. dass das bisherige Heimatland ein Aufgeben der eigenen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht. Auch EU-Bürger können bei Einbürgerung ihre alte Staatsangehörigkeit behalten.
Deine Annahme "warum man sie hierzulande nicht haben darf?" ist also falsch.
Deine Annahme "warum man sie hierzulande nicht haben darf?" ist also falsch.
Das ist so pauschal nicht richtig. Auch in Deutschland wird einer doppelten Staatsangehörigkeit unter bestimmten Umständen eine Genehmigung erteilt. So wird beispielsweise bei Kindern mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil i. d. R. bereits bei Geburt eine solche mehrfache Staatsangehörigkeit erteilt.
Wie kommst Du denn darauf, dass Du die hierzulande generell nicht haben darfst? Schau mal auf http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/Doppelte_Staatsangehoerigkeit_Mehrstaatigkeit.html, da steht genau erklärt, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Zum Beispiel, wenn Deine Eltern eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben.
Hallo,
ich muss dir leider widersprechen, wir haben hier in Deutschland die Möglichkeit zwei Staatsangehörigkeiten zu haben, da wir hier das Prinzip der Abstammung haben, das bedeutet, dass ein neugebohrenes die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommt. Also meinetwegen Deutsch und Türkisch z.B..
ich muss dir leider widersprechen, wir haben hier in Deutschland die Möglichkeit zwei Staatsangehörigkeiten zu haben, da wir hier das Prinzip der Abstammung haben, das bedeutet, dass ein neugebohrenes die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommt. Also meinetwegen Deutsch und Türkisch z.B..