Wärmedämmung eines Mietshauses
Ich bin Mieter einer 110qm großen Wohnung. Diese Wohnung wird durch eine Nachtspeicherheizung versorgt. Das Kinderzimmer von ca. 12qm kann durch den Nachtspeicherofen nicht ausreichend beheizt werden. Die Isolierung des Hauses und des Kellers sind vermutlich vor 13 Jahren mangelhaft ausgeführt worden. Trotz vorsprechen beim Vermieter erfolgten bis heute keine Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels. Ist er nicht dazu gesetzlich verpflichtet? Wo kann dazu nachgelesen werden?
Antworten (8)
Es gibt klare Richtlinien, wie warm eine Wohnung sein muß. Das kann man googeln und die anderen Fragen auch. Dazu gibt es dort geschätzt 10.000 Seiten. Wenn Sie das nicht schaffen, empfehle ich die Mietgliedschaft im Mieterverein. Kostet nicht viel. Hier ist keine Rechtsberatung.
Muss man eine Mitgliedschaft jetzt schon mieten?☺
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Für die Aufnahme- und Jahresgebühr des Mieterschutzbundes kannst du dich auch bei einem der beiden großen Rechtsschutzversicherern versichern. Da kannst du dann für alles Rat finden, nicht nur bei Mietrechtstreitigkeiten.
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Für die Aufnahme- und Jahresgebühr des Mieterschutzbundes kannst du dich auch bei einem der beiden großen Rechtsschutzversicherern versichern. Da kannst du dann für alles Rat finden, nicht nur bei Mietrechtstreitigkeiten.
Ich frage mich mal wieder nur, wie die anseren 98 qm beheizt werden. Nachgelesen wird nur hier, nicht im Internet und schon gar nicht bei Juristen.
Grrrrr herr oberlehrer bh_roth.. Hier kann man nachträglich ja nicht editieren. In einer anderen Anwort habe ich übrigens ein ganzes Wort vergessen :-p das hast noch nicht gefunden.
ähmm ja schon und ich bin neidisch drauf. Ich möchte auch hier Smilies können. So so und wieviele Nicks insgesamt hast du denn ? Noch welche ?