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Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).
Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp
Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist.
Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp
Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist.
[url=http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4058/Zeichen%2520237,%2520240,%2520241.jpg&imgrefurl=http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.141213.de&h=233&w=502&sz=30&tbnid=_qP-yHeOs2jFjM:&tbnh=62&tbnw=134&zoom=1&usg=__PRK9-SN4kbifMNfrIpbNsp63DPs=&docid=jYX2PlBKKFYCpM&sa=X&ei=4VXtUZO8NtOGswbUxoHQBA&ved=0CFUQ9QEwBA&dur=11935]Zeichen 237, 240, 241[/url]
Es kommt bei uns im Zentrum des Münsterlandes sehr oft vor das diese Rennradfahrer (die totale Plage) außerorts und innerorts trotz ausgewiesener Radwegpflicht auf der Straße fahren. Aber langsam sind die Cops drauf gekommen die anzuhalten und zu verwarnen weil sie sich und den Autoverkehr gefährden. Z.B. rechts überholen, rote Ampeln überfahren, andere Verkehrsteilnehmer durch ihr rücksichtsloses Verhalten gefärden. Rennräder sollten aus dem normalen Verkehr verbannt/verboten werden und nur auf ausgewisenen Strecken erlaubt werden.
Sollte im Münsterland nicht das Autofahren (oder Auto fahren, seit der neuen Rechtschreibung weiß keiner mehr was Genaues) verboten werden?
Nein Dara
Wir sind zwar die Fahrradhauptstadt Deutschlands und haben die meisten Radwege und Menge pro Einwohner, aber in der Regel vertragen sich der gemeine Fahrradfahrer (auch die Studenten) ganz gut mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern. Nur diese Rennradfahrer meinen sich da was rausnehmen zu dürfen und beachten kaum die allg. Verkehrsregeln welche ich als Führer eines Kraftfahrzeugs auch einhalten muß.
Deshalb fordere ich -> Ein Verbot von Rennrädern auf öffentlichen Straßen.
Wir sind zwar die Fahrradhauptstadt Deutschlands und haben die meisten Radwege und Menge pro Einwohner, aber in der Regel vertragen sich der gemeine Fahrradfahrer (auch die Studenten) ganz gut mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern. Nur diese Rennradfahrer meinen sich da was rausnehmen zu dürfen und beachten kaum die allg. Verkehrsregeln welche ich als Führer eines Kraftfahrzeugs auch einhalten muß.
Deshalb fordere ich -> Ein Verbot von Rennrädern auf öffentlichen Straßen.
Mal nen Gruß von einem Münsteraner an den anderen.
Wenn ich auch die Behauptung, dass die nicht Rennradfahrer weniger gegen die Regeln verstossen, nicht mittrage. Die Rennräder bewegen sich zumindest meistens nicht durch die Innenstadt.
Wenn ich auch die Behauptung, dass die nicht Rennradfahrer weniger gegen die Regeln verstossen, nicht mittrage. Die Rennräder bewegen sich zumindest meistens nicht durch die Innenstadt.
Im normalen Stadtverkehr musst du die Radwege nur benutzen, wenn dort das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad steht. Sonst kannst du immer auch auf der Straße fahren, auch wenn es einen Radweg gibt.
Auch die Radwege mit dem blauen Schild müssen nicht immer genutzt werden. Die Stadt muss nachweisen können, dass eine besondere Gefahr für den Radfahrer besteht, wenn er auf der Straße fährt. Außerdem muss der Radweg sicher und breit genug sein und darf nicht zugestellt sein, z. B. von parkenden Autos.
Um der Verbreitung von Unsinn vorzubeugen, wie er hier mal wieder wiederholt zu Tage tritt:
WENN EIN FAHRRADWEG VORHANDEN IST, DANN MUSS ER AUCH BENUTZT WERDEN!!!
Das ist doch eigentlich eine ganz einfache Regel, die sich übrigens auch mit dem gesunden Menschenverstand (gMv) erschließt: Der Radweg ist zum Radfahren da, also gehört man mit dem Rad zum Radfahren auch da drauf!
Im Internet wurde und wird immer wieder behauptet, es habe eine "Fahrradnovelle" gegeben, die das Radfahren auf der "Straße" (gemeint ist eine Kfz-Spur der Fahrbahn) erlauben würde, wenn der Radweg unbeschildert ist - manche datieren diese auf 2009, andere sogar auf 1998/99.
Richtig ist, dass 2009 eine neue StVO-Version eingeführt wurde. Diese erlaubt aber NICHT dass Radfahren auf Autospuren! Das ist eigentlich klar, aber manche wollen den Text unbedingt missverstehen, obwohl sie es doch eigentlich besser wissen dürften und müssten. (aber sie gehören halt zur Fahrrad-Lobby, die ihre nicht zu unterschätzende Macht nutzen möchte, auch wenn sie das nie zugeben würden)
Eine "Fahrradnovelle" hat es nie gegeben.
Das Radfahren auf vorhandenen Radwegen bleibt weiterhin vorgeschrieben.
Ich gehe schon seit ein paar Jahren, wenngleich leider relativ erfolglos, gegen die Verbreitung dieses Unsinns und Mists im Internet vor - die richtige Regel, die auch von mir in eigentlich ausreichendem Umfang verbreitet wurde, ist eigentlich allen bekannt: Das Radfahren auf den Kfz-Spuren ist weiterhin verboten!
Das Fahrrad gehört erst einmal auf den Bürgersteig.
Als nächstes ist zu prüfen, auf welchen Teil davon:
1) unterschiedliche Farben oder Pflasterung:
auf den linksseitigen Teil, wenn ein Bürgersteig an der rechten Straßenseite vorhanden ist. Auf linksseitigen Bürgersteigen auf den rechtsseitigen Teil. Also immer umgekehrt zur Straßenseite.
2) einheitliche Pflasterung:
gemeinsamer Geh- und Radweg, Rücksicht auf Fußgänger
3) Verkehrsschild, das von den Vorgaben der Farbgebung oder Pflasterung abweichendes Verhalten vorschreibt:
Die Regelung durch das Verkehrsschild geht vor!
Stimmen Pflasterung/Farbgebung und Verkehrsschild überein, dann verdeutlicht das Verkehrsschild die Radwegbenutzungspflicht. Erforderlich dazu, dass sie besteht, ist das Verkehrsschild jedoch nicht (auch wenn das leider manche immer noch nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen wollen).
Also, einfache Antwort auf deine Frage:
MAN DARF MIT DEM FAHRRAD NIE AUF DEM FÜR KFZ BESTIMMTEN TEIL DER STRAßE FAHREN!!!
EINZIGE Ausnahme: Es gibt an der Straße keinen Radweg UND das Ziel kann nicht durch einen Umweg erreicht werden. (Dabei müssen beide Bedingungen gemeinsam erfüllt sein.)
Rechtsgrundlage sind §§2f. StVO (Radwegbenutzungspflicht und Rechtsfahrgebot).
Lieben Gruß aus Münster,
MLR
WENN EIN FAHRRADWEG VORHANDEN IST, DANN MUSS ER AUCH BENUTZT WERDEN!!!
Das ist doch eigentlich eine ganz einfache Regel, die sich übrigens auch mit dem gesunden Menschenverstand (gMv) erschließt: Der Radweg ist zum Radfahren da, also gehört man mit dem Rad zum Radfahren auch da drauf!
Im Internet wurde und wird immer wieder behauptet, es habe eine "Fahrradnovelle" gegeben, die das Radfahren auf der "Straße" (gemeint ist eine Kfz-Spur der Fahrbahn) erlauben würde, wenn der Radweg unbeschildert ist - manche datieren diese auf 2009, andere sogar auf 1998/99.
Richtig ist, dass 2009 eine neue StVO-Version eingeführt wurde. Diese erlaubt aber NICHT dass Radfahren auf Autospuren! Das ist eigentlich klar, aber manche wollen den Text unbedingt missverstehen, obwohl sie es doch eigentlich besser wissen dürften und müssten. (aber sie gehören halt zur Fahrrad-Lobby, die ihre nicht zu unterschätzende Macht nutzen möchte, auch wenn sie das nie zugeben würden)
Eine "Fahrradnovelle" hat es nie gegeben.
Das Radfahren auf vorhandenen Radwegen bleibt weiterhin vorgeschrieben.
Ich gehe schon seit ein paar Jahren, wenngleich leider relativ erfolglos, gegen die Verbreitung dieses Unsinns und Mists im Internet vor - die richtige Regel, die auch von mir in eigentlich ausreichendem Umfang verbreitet wurde, ist eigentlich allen bekannt: Das Radfahren auf den Kfz-Spuren ist weiterhin verboten!
Das Fahrrad gehört erst einmal auf den Bürgersteig.
Als nächstes ist zu prüfen, auf welchen Teil davon:
1) unterschiedliche Farben oder Pflasterung:
auf den linksseitigen Teil, wenn ein Bürgersteig an der rechten Straßenseite vorhanden ist. Auf linksseitigen Bürgersteigen auf den rechtsseitigen Teil. Also immer umgekehrt zur Straßenseite.
2) einheitliche Pflasterung:
gemeinsamer Geh- und Radweg, Rücksicht auf Fußgänger
3) Verkehrsschild, das von den Vorgaben der Farbgebung oder Pflasterung abweichendes Verhalten vorschreibt:
Die Regelung durch das Verkehrsschild geht vor!
Stimmen Pflasterung/Farbgebung und Verkehrsschild überein, dann verdeutlicht das Verkehrsschild die Radwegbenutzungspflicht. Erforderlich dazu, dass sie besteht, ist das Verkehrsschild jedoch nicht (auch wenn das leider manche immer noch nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen wollen).
Also, einfache Antwort auf deine Frage:
MAN DARF MIT DEM FAHRRAD NIE AUF DEM FÜR KFZ BESTIMMTEN TEIL DER STRAßE FAHREN!!!
EINZIGE Ausnahme: Es gibt an der Straße keinen Radweg UND das Ziel kann nicht durch einen Umweg erreicht werden. (Dabei müssen beide Bedingungen gemeinsam erfüllt sein.)
Rechtsgrundlage sind §§2f. StVO (Radwegbenutzungspflicht und Rechtsfahrgebot).
Lieben Gruß aus Münster,
MLR
Die freieste Interpretation des §2 StVO, die ich je gehört habe.
Man fragt sich auch, aus welchem Jahrhundert die Ausgabe ist. In der aktuellen Version (Abs. 4, 2.Staz) gilt:
"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist."
(Es gab die Novelle doch?)
3. Satz:
"Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."
(dürfen, also nicht ganz so doll wie müssen.)
5. Satz:
"Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, ..."
(Auch nur darf ...)
Wenn also weder der Seitenstreifen genutzt werden kann, noch der Radweg benutzt werden muss ...
dann muss man noch lange keinen Umweg fahren.
Dann darf ein Fahrradfahrer die Fahrbahn benutzen.
Der Paragraph 2$ StVO, Absatz 4 regelt für die Fahrradfahrer nur die Ausnahmen. Wann muss und wann darf woanders als auf der Fahrbahn gefahren werden.
Man fragt sich auch, aus welchem Jahrhundert die Ausgabe ist. In der aktuellen Version (Abs. 4, 2.Staz) gilt:
"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist."
(Es gab die Novelle doch?)
3. Satz:
"Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."
(dürfen, also nicht ganz so doll wie müssen.)
5. Satz:
"Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, ..."
(Auch nur darf ...)
Wenn also weder der Seitenstreifen genutzt werden kann, noch der Radweg benutzt werden muss ...
dann muss man noch lange keinen Umweg fahren.
Dann darf ein Fahrradfahrer die Fahrbahn benutzen.
Der Paragraph 2$ StVO, Absatz 4 regelt für die Fahrradfahrer nur die Ausnahmen. Wann muss und wann darf woanders als auf der Fahrbahn gefahren werden.
Hallo Skorti,
genau darum schreibe ich hier ja, um gegen solche "Fehlauslegungen" wie deine vorzugehen.
Den Leuten, die das schreiben - und so auch dir - ist in vollem Umfang bewusst, dass sie Fehlinformationen verbreiten.
Die Gefahr, die ich darin sehe, ist, dass manche Leute tatsächlich diese Fehlinfos glauben könnten, dann gemeinsam mit den Kfz auf der selben Spur fahren und im schlimmsten Fall dadurch tödlich umkommen.
Das sollte doch möglichst verhindert werden.
Dass der Ausdruck "dürfen" im §2 der StVO eine Verpflichtung ausdrückt (ähnlich wie, wenn ich sage "heute DARFST du mal denn Abwasch machen, ich habe gestern schon"), ist auch allgemein bekannt.
Er wurde aus dem stilistischen Grund, die Wiederholung des Wortes "müssen" zu vermeiden, gewählt.
Fahrradfahrer müssen als Führer langsamer Fahrzeuge Seitenstreifen benutzen, wenn kein Radweg (aber eben ein Seitenstreifen) vorhanden ist. (steht in der Anlage zur StVO)
Ich bin schon mehrfach von der Polizei wegen Fahrbahnnutzung verwarnt worden, denn auch ich hielt das ja früher aufgrund der weiten Verbreitung der Fehlinformationen im Internet für sicherer, und teils sogar für erlaubt. Beides ist falsch.
Sicher ist man als Radfahrer(in) nur auf dem Radweg, und nur das ist erlaubt.
Zur Frage, welche StVO ich verwende, hier die Quellenangabe:
http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90-2-strassenbenutzung-durch-fahrzeuge
und, mal wieder, die üblichen Zitate (ich kann es nicht oft genug wiederholen) :
"(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren"
"(4) [...] Eine Pflicht, Radwege [...] zu benutzen, besteht"
Ich denke, eine eindeutigere Formulierung des Bestehens der Benutzungspflicht für Radwege kann es eigentlich gar nicht geben. Pflicht besteht. So steht es da, eindeutig.
Diese Pflicht besteht, weil Radwege dem Radverkehr einen extrem hohen Sicherheitsgewinn gegenüber der Nutzung der nicht für Fahrräder vorgesehenen Fahrspur(en) der Fahrbahn bieten. Das weiß eigentlich auch jede(r), aber immer wieder wird Uneinsichtigkeit vorgetäuscht.
Dadurch kommt es leider auch in der Realität immer wieder vor, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotz eines vorhandenen Fahrradweges die Kfz-Spur benutzen, und dadurch sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden.
Begründet wird das dann oft mit dem Scheinargument, dass der Radweg ja auf der "falschen Straßenseite" läge; und das Verhalten der Fahrradfahrer geht dann auf Kosten und zu Lasten aller Verkehrsteilnehmer.
Teilweise wird sogar die Existenz von Studien behauptet, die eine höhere Sicherheit der "Fahrbahn" (damit ist die Kfz-Spur gemeint) gegenüber des Radwegs "beweisen" würden.
Solche Studien existieren jedoch nicht, und damit dürfte die Sicherheit von Radwegen weiterhin unbestritten bleiben, jedenfalls von vernünftigen Menschen.
Aufgrund dieser Sicherheit werden Radfahrern die Radwege vorgeschrieben.
Gruß aus Münster,
MLR
genau darum schreibe ich hier ja, um gegen solche "Fehlauslegungen" wie deine vorzugehen.
Den Leuten, die das schreiben - und so auch dir - ist in vollem Umfang bewusst, dass sie Fehlinformationen verbreiten.
Die Gefahr, die ich darin sehe, ist, dass manche Leute tatsächlich diese Fehlinfos glauben könnten, dann gemeinsam mit den Kfz auf der selben Spur fahren und im schlimmsten Fall dadurch tödlich umkommen.
Das sollte doch möglichst verhindert werden.
Dass der Ausdruck "dürfen" im §2 der StVO eine Verpflichtung ausdrückt (ähnlich wie, wenn ich sage "heute DARFST du mal denn Abwasch machen, ich habe gestern schon"), ist auch allgemein bekannt.
Er wurde aus dem stilistischen Grund, die Wiederholung des Wortes "müssen" zu vermeiden, gewählt.
Fahrradfahrer müssen als Führer langsamer Fahrzeuge Seitenstreifen benutzen, wenn kein Radweg (aber eben ein Seitenstreifen) vorhanden ist. (steht in der Anlage zur StVO)
Ich bin schon mehrfach von der Polizei wegen Fahrbahnnutzung verwarnt worden, denn auch ich hielt das ja früher aufgrund der weiten Verbreitung der Fehlinformationen im Internet für sicherer, und teils sogar für erlaubt. Beides ist falsch.
Sicher ist man als Radfahrer(in) nur auf dem Radweg, und nur das ist erlaubt.
Zur Frage, welche StVO ich verwende, hier die Quellenangabe:
http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90-2-strassenbenutzung-durch-fahrzeuge
und, mal wieder, die üblichen Zitate (ich kann es nicht oft genug wiederholen) :
"(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren"
"(4) [...] Eine Pflicht, Radwege [...] zu benutzen, besteht"
Ich denke, eine eindeutigere Formulierung des Bestehens der Benutzungspflicht für Radwege kann es eigentlich gar nicht geben. Pflicht besteht. So steht es da, eindeutig.
Diese Pflicht besteht, weil Radwege dem Radverkehr einen extrem hohen Sicherheitsgewinn gegenüber der Nutzung der nicht für Fahrräder vorgesehenen Fahrspur(en) der Fahrbahn bieten. Das weiß eigentlich auch jede(r), aber immer wieder wird Uneinsichtigkeit vorgetäuscht.
Dadurch kommt es leider auch in der Realität immer wieder vor, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotz eines vorhandenen Fahrradweges die Kfz-Spur benutzen, und dadurch sich selbst und auch andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden.
Begründet wird das dann oft mit dem Scheinargument, dass der Radweg ja auf der "falschen Straßenseite" läge; und das Verhalten der Fahrradfahrer geht dann auf Kosten und zu Lasten aller Verkehrsteilnehmer.
Teilweise wird sogar die Existenz von Studien behauptet, die eine höhere Sicherheit der "Fahrbahn" (damit ist die Kfz-Spur gemeint) gegenüber des Radwegs "beweisen" würden.
Solche Studien existieren jedoch nicht, und damit dürfte die Sicherheit von Radwegen weiterhin unbestritten bleiben, jedenfalls von vernünftigen Menschen.
Aufgrund dieser Sicherheit werden Radfahrern die Radwege vorgeschrieben.
Gruß aus Münster,
MLR
Münster hat mit eines der besten Fahrradwegnetze in Deutschland, nur.... unsere liebgehassten Rennradfahrer, welche Grundsätzlich die Straße benutzen und die meinen auch bei Anbruch der Dunkelheit noch ohne Licht auf der Straße zu fahren, für meinen Münsteraner Nachbar bsp. Herold-Wiedaustraße wo ein asphaltierter Radweg zur Verfügung steht, und unsere tausende von Studenten die aus ihrer Heimat das Wort Fahrradweg noch nich mal kennen ist es für uns Autofahrer schon schwierig.
Natürlich hab ich als Münsteraner auch ein Fahrrad nutze es auch sehr oft für den Weg in den Innenstadtbereich, denn dort einen Parkplatz zu finden ist wie Lotto spielen.
Viele Grüße an den Münsteraner Kollegen.
Natürlich hab ich als Münsteraner auch ein Fahrrad nutze es auch sehr oft für den Weg in den Innenstadtbereich, denn dort einen Parkplatz zu finden ist wie Lotto spielen.
Viele Grüße an den Münsteraner Kollegen.
Was hab ich gelacht ...
Die Juristen machen beim Verfassen von Gesetzestexten parallel einen Lyrikwettbewerb.
Natürlich wirst du wegen Benutzung der Fahrbahn verwarnt, wenn es einen ausgewiesenen Radweg gibt.
Natürlich wirst du wegen Benutzung der Fahrbahn verwarnt, wenn es sich um eine Straße handelt, die für Radfahrer gesperrt ist. (z.B. Kraftfahrstraßen, Autobahnen).
Ansonsten macht es keinen Sinn, von Radfahrern zu verlangen, Umwege zu fahren, wenn es weder Seitenstreifen oder Radwege gibt, während man in anderen Paragraphen sogar Fussgängern mit sperrigen Lasten die Benutzung der Straße vorschreibt:
§25 (2): Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
Und wenn Du den §2 zitierst, dann schneide dein Zitat nicht 2 Worte zu früh ab:
"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn"
Die Juristen machen beim Verfassen von Gesetzestexten parallel einen Lyrikwettbewerb.
Natürlich wirst du wegen Benutzung der Fahrbahn verwarnt, wenn es einen ausgewiesenen Radweg gibt.
Natürlich wirst du wegen Benutzung der Fahrbahn verwarnt, wenn es sich um eine Straße handelt, die für Radfahrer gesperrt ist. (z.B. Kraftfahrstraßen, Autobahnen).
Ansonsten macht es keinen Sinn, von Radfahrern zu verlangen, Umwege zu fahren, wenn es weder Seitenstreifen oder Radwege gibt, während man in anderen Paragraphen sogar Fussgängern mit sperrigen Lasten die Benutzung der Straße vorschreibt:
§25 (2): Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden.
Und wenn Du den §2 zitierst, dann schneide dein Zitat nicht 2 Worte zu früh ab:
"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn"
sqf, wir Münsterländer, besonders wir Münsteraner sind in keinem Fall verbohrt, sondern Weltoffen weil Studenten aus allen Ländern bei uns Studieren.
Allerdings haben viele nicht begriffen das man Knülle kein Auto und besonders kein Fahrrad fährt.
Ich mußte es vor einem Jahr auch lernen da ich mich voll knülle mit dem Fahrrad auf die Fresse gelegt hab und ca. 1 std eine Anterograde Amnesie. ich bin nach Hause gekommen, aber keine Ahnung wie, die ganze rechte Seite im Gesicht kaputt, aber ohne Brüche, seit dem fahr ich knülle nicht mehr Fahrrad.
Allerdings haben viele nicht begriffen das man Knülle kein Auto und besonders kein Fahrrad fährt.
Ich mußte es vor einem Jahr auch lernen da ich mich voll knülle mit dem Fahrrad auf die Fresse gelegt hab und ca. 1 std eine Anterograde Amnesie. ich bin nach Hause gekommen, aber keine Ahnung wie, die ganze rechte Seite im Gesicht kaputt, aber ohne Brüche, seit dem fahr ich knülle nicht mehr Fahrrad.
Coredlier, da warst in KEINEM Falle Du gemeint sondern dieser seltsame WC-Neuling "Münsterland-Radler" der die StVO in seiner Verbohrtheit sehr individuell auslegt!
sqf, alles ist gut, mach dir keinen Kopf deswegen. Mein "Nachbar" hatte heut wohl heute ein Mittelungsbedürfnis das er hier ausgelebt hat.
Niedlich, das mit dem Verbot, die Straße benutzen zu dürfen, wenn man das Ziel durch einen Umweg auch erreichen kann.
Das würde ich dann doch mal genauer nachlesen wollen. Gibt es dafür eine Quelle? Ich meine eine Quelle, und keine Interpretation.
.
Wenn ich von meinem Dorf zum nächsten fahren will (Entfernung 7 km), könnte ich über einen Umweg von weiteren 7 km auch zu dem Dorf kommen, ohne dabei eine Straße ohne Radweg benutzen zu müssen. Den möchte ich sehen, der von mir (rechtlich belastbar) verlangen kann, dass ich statt der 7 km 14 km fahren muss.
Das würde ich dann doch mal genauer nachlesen wollen. Gibt es dafür eine Quelle? Ich meine eine Quelle, und keine Interpretation.
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Wenn ich von meinem Dorf zum nächsten fahren will (Entfernung 7 km), könnte ich über einen Umweg von weiteren 7 km auch zu dem Dorf kommen, ohne dabei eine Straße ohne Radweg benutzen zu müssen. Den möchte ich sehen, der von mir (rechtlich belastbar) verlangen kann, dass ich statt der 7 km 14 km fahren muss.
Der Umweg ergibt also lediglich das Doppelte an Kilometern?
Dann musst du natürlich den Umweg fahren, wenn auf dem 7 km langen Weg kein Radweg vorhanden ist!
Ich denke, das ist dir auch klar.
Grundlage ist §1 StVO: Du darfst den Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindern. (Offensichtlich ist es ja durch das Fahren eines Umweges vermeidbar, den Verkehr zu behindern.)
Bei einem vorhandenen Seitenstreifen MÜSSEN Radfahrer den Seitenstreifen benutzen! Da steht sogar das Wort "müssen" in der StVO.
("Führer langsamer Fahrzeuge MÜSSEN den Seitenstreifen benutzen")
Vorhandene Fahrradwege MÜSSEN natürlich von Fahrradfahrern genutzt werden.
Es geht da auch nicht um einen Lyrik-Wettbewerb, aber selbst ein Jurist fängt nicht jeden Satz mit "Und dann" an, weil sogar Juristen häufig in ihrem Leben irgendwann eine Grundschule von innen gesehen haben.
Ein vorhandener Fahrradweg muss natürlich, damit er benutzt werden muss, nicht zwingend auf der rechten Straßenseite liegen.
Wenn es nur links einen Radweg gibt, muss man halt links fahren.
Aber man will ja wieder mal nicht auf mich hören. Und auf dem Grabstein wird dann stehen "Am Radweg stand kein Schild."
Denn der ach so schlaue Radfahrer weiß es ja wieder mal besser, und sorgt durch seine Ignoranz für den Tod vieler Menschen (seinen eigenen sowie den der Kfz-Insassen, mit denen er auf der gefährlichen Kfz-Fahrbahn einen Unfall haben wird).
Münsterland-Radler (MLR)
Dann musst du natürlich den Umweg fahren, wenn auf dem 7 km langen Weg kein Radweg vorhanden ist!
Ich denke, das ist dir auch klar.
Grundlage ist §1 StVO: Du darfst den Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindern. (Offensichtlich ist es ja durch das Fahren eines Umweges vermeidbar, den Verkehr zu behindern.)
Bei einem vorhandenen Seitenstreifen MÜSSEN Radfahrer den Seitenstreifen benutzen! Da steht sogar das Wort "müssen" in der StVO.
("Führer langsamer Fahrzeuge MÜSSEN den Seitenstreifen benutzen")
Vorhandene Fahrradwege MÜSSEN natürlich von Fahrradfahrern genutzt werden.
Es geht da auch nicht um einen Lyrik-Wettbewerb, aber selbst ein Jurist fängt nicht jeden Satz mit "Und dann" an, weil sogar Juristen häufig in ihrem Leben irgendwann eine Grundschule von innen gesehen haben.
Ein vorhandener Fahrradweg muss natürlich, damit er benutzt werden muss, nicht zwingend auf der rechten Straßenseite liegen.
Wenn es nur links einen Radweg gibt, muss man halt links fahren.
Aber man will ja wieder mal nicht auf mich hören. Und auf dem Grabstein wird dann stehen "Am Radweg stand kein Schild."
Denn der ach so schlaue Radfahrer weiß es ja wieder mal besser, und sorgt durch seine Ignoranz für den Tod vieler Menschen (seinen eigenen sowie den der Kfz-Insassen, mit denen er auf der gefährlichen Kfz-Fahrbahn einen Unfall haben wird).
Münsterland-Radler (MLR)
Münsterländer mach Dich nicht lächerlich: eine Verdoppelung des Weges ist absolut nicht durch §1 StVO gefordert!!
Ein durch die StVO geforderter Umweg dürfte bei maximal 40 - 50 % der kürzesten Entfernung liegen.
Eine quantitative Festlegung des in Kauf zu nehmenden Umweges ist bisher nicht erfolgt.
Ein durch die StVO geforderter Umweg dürfte bei maximal 40 - 50 % der kürzesten Entfernung liegen.
Eine quantitative Festlegung des in Kauf zu nehmenden Umweges ist bisher nicht erfolgt.
Eine quantitative Auslegung muss auch nicht erfolgen.
Es ist verboten, den Verkehr vermeidbar zu verhindern.
Also ist ein Umweg IN JEDEM FALL in Kauf zu nehmen!
Eine Strecke von 14 km dürfte jedem Radfahrer zuzumuten sein, auch eine Strecke von 140 km wäre zumutbar (wenn auch hart an der Grenze, aber auch hier sehe ich immer noch den Umweg als verpflichtend an - auch wenn Autos nur 7 km brauchen, ein Fahrrad ist nun mal kein Auto, und wer unbedingt die kürzere Strecke will, kann ja das Auto oder den Bus nehmen)
Ab dem dreihundertfachen (also 2.100 km gegenüber 7 km) an Umweg würde ich eine Unzumutbarkeit für Radfahrer sehen, und damit auch für "Unvermeidbarkeit der Verkehrsbehinderung" plädieren. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Bei 14km vs. 7km ist die Sache ziemlich klar: Der Umweg ist für Fahrradfahrer vorgeschrieben.
"(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer [...] mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
(§1 StVO, Quelle: http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/89-1-grundregeln)
Zumindest belästigt dürften sich Autofahrer von Radfahrern auf ihrer Spur zurecht fühlen.
Und damit ist die 7km-Abkürzung nun mal für Radfahrer verboten, wenn es da keine Fahrradspur oder Vergleichbares gibt.
Es ist verboten, den Verkehr vermeidbar zu verhindern.
Also ist ein Umweg IN JEDEM FALL in Kauf zu nehmen!
Eine Strecke von 14 km dürfte jedem Radfahrer zuzumuten sein, auch eine Strecke von 140 km wäre zumutbar (wenn auch hart an der Grenze, aber auch hier sehe ich immer noch den Umweg als verpflichtend an - auch wenn Autos nur 7 km brauchen, ein Fahrrad ist nun mal kein Auto, und wer unbedingt die kürzere Strecke will, kann ja das Auto oder den Bus nehmen)
Ab dem dreihundertfachen (also 2.100 km gegenüber 7 km) an Umweg würde ich eine Unzumutbarkeit für Radfahrer sehen, und damit auch für "Unvermeidbarkeit der Verkehrsbehinderung" plädieren. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Bei 14km vs. 7km ist die Sache ziemlich klar: Der Umweg ist für Fahrradfahrer vorgeschrieben.
"(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer [...] mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
(§1 StVO, Quelle: http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/89-1-grundregeln)
Zumindest belästigt dürften sich Autofahrer von Radfahrern auf ihrer Spur zurecht fühlen.
Und damit ist die 7km-Abkürzung nun mal für Radfahrer verboten, wenn es da keine Fahrradspur oder Vergleichbares gibt.
Jetzt feinde mich nicht persönlich an.
Ich habe nur die Regeln erklärt, wie sie in der StVO stehen.
Wenn es auf dem 7km langen Abschnitt keine Radspur und auch keinen Radweg gibt, wo sollen Radfahrer da denn bitteschön hin?
Einen Gehweg, auf dem sie vorsichtig fahren könnten, wird es da wohl auch nicht geben. (denn dann wäre das automatisch auch der Radweg, es sei denn da steht Zeichen 239 "Gehweg" ohne "Radfahrer frei")
Auf die Kfz-Spur dürfen Radfahrer natürlich nicht, denn dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer - und zwar in einem tödlichen, und daher nicht hinnehmbaren Maß.
Da bleibt nun mal nur der Umweg übrig, wenn's unbedingt das Rad sein soll.
Im Übrigen hatte ich gerade echt einen schlechten Tag, meine Liebste hat mit mir Schluss gemacht.
Aber das soll hier nicht Thema sein.
Ich habe nur die Regeln erklärt, wie sie in der StVO stehen.
Wenn es auf dem 7km langen Abschnitt keine Radspur und auch keinen Radweg gibt, wo sollen Radfahrer da denn bitteschön hin?
Einen Gehweg, auf dem sie vorsichtig fahren könnten, wird es da wohl auch nicht geben. (denn dann wäre das automatisch auch der Radweg, es sei denn da steht Zeichen 239 "Gehweg" ohne "Radfahrer frei")
Auf die Kfz-Spur dürfen Radfahrer natürlich nicht, denn dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer - und zwar in einem tödlichen, und daher nicht hinnehmbaren Maß.
Da bleibt nun mal nur der Umweg übrig, wenn's unbedingt das Rad sein soll.
Im Übrigen hatte ich gerade echt einen schlechten Tag, meine Liebste hat mit mir Schluss gemacht.
Aber das soll hier nicht Thema sein.
wokk,
ich schließe mich dir an.
Der Begriff Weitschweifigkeit wurde hier und heute neu definiert, kein Wunder bei einem solch wichtigen Thema.
Radfahren in der Großstadt ist lebensgefährlich, Radwege sehr selten. (zumindest in meiner Stadt)
Der Spaßfaktor dabei geht sowieso gegen Minus unendlich.
ich schließe mich dir an.
Der Begriff Weitschweifigkeit wurde hier und heute neu definiert, kein Wunder bei einem solch wichtigen Thema.
Radfahren in der Großstadt ist lebensgefährlich, Radwege sehr selten. (zumindest in meiner Stadt)
Der Spaßfaktor dabei geht sowieso gegen Minus unendlich.
Witzig, wie jeder Scheiß über Jahre hinweg diskutiert wird.
Das dieser Münsterländer nicht alle unter dem Pony hat, dürfte doch mittlerweile jedem klar sein. Inklusive seiner Holden.
Gesetzestexte sind doch keine Romane. Wenn auch manchmal so lang. "Dürfen" und "Müssen" sind nun wirklich zwei verschiedene paar Schuhe. Bei "dürfen" ist nun mal gar nichts verpflichtendes.
Ich DARF meiner Frau beim Abwasch helfen, aber ich MUSS kacken.
Versuch das mal um zu drehen.
Spätestens bei der Aussage, ein Umweg von Hundert Kilometern ist gerechtfertigt um keine Straße nutzen zu müssen, ist doch klar, dass der Typ euch verarscht.
Das dieser Münsterländer nicht alle unter dem Pony hat, dürfte doch mittlerweile jedem klar sein. Inklusive seiner Holden.
Gesetzestexte sind doch keine Romane. Wenn auch manchmal so lang. "Dürfen" und "Müssen" sind nun wirklich zwei verschiedene paar Schuhe. Bei "dürfen" ist nun mal gar nichts verpflichtendes.
Ich DARF meiner Frau beim Abwasch helfen, aber ich MUSS kacken.
Versuch das mal um zu drehen.
Spätestens bei der Aussage, ein Umweg von Hundert Kilometern ist gerechtfertigt um keine Straße nutzen zu müssen, ist doch klar, dass der Typ euch verarscht.
Besonders witzig ist, dass der münsterländer Radler durch seinen Nutzernamen den Eindruck erwecken will, Fachkompetenz zu besitzen. Seine Zitate aus der StVO sind aber entweder unvollständig oder haben mit dem Vorgenannten absolut nichts zu tun. Und seine Interpretation von Gesetzen geschieht auch nach ihm eigenen Regeln.
Zu behaupten, jedem Fahrradfahrer könne ein 7km-Umweg zugetraut werden, kommt dem Verbot zum Radfahren für einen Großteil der Bevölkerung gleich. Alten und gebrechlichen Menschen, die aber aufs Fahrrad angewiesen sind, würde damit das Fahren verboten.
Ich kenne hier einige, die mit dem Fahrrad langsamer unterwegs sind, als ich zu Fuß. Aber die können noch schlechter gehen. Für die wäre ein 7 km Umweg gleichbedeutend mit 1,5 Stunden zusätzliche Wegstrecke. Dazu kommt, dass die Nebenstrecke nicht vom Winterdienst frequentiert wird, sie also vereist und verschneit ist. Wer kann diesen Menschen verbieten, die kurze Strecke über die Bundesstraße zu nehmen?
In der StVO gibt es keine Regeln für Fahrradfahrer, die nur im Sommer oder Winter gelten. Da gibt es nur Schwarz oder Weiß.
Zu behaupten, jedem Fahrradfahrer könne ein 7km-Umweg zugetraut werden, kommt dem Verbot zum Radfahren für einen Großteil der Bevölkerung gleich. Alten und gebrechlichen Menschen, die aber aufs Fahrrad angewiesen sind, würde damit das Fahren verboten.
Ich kenne hier einige, die mit dem Fahrrad langsamer unterwegs sind, als ich zu Fuß. Aber die können noch schlechter gehen. Für die wäre ein 7 km Umweg gleichbedeutend mit 1,5 Stunden zusätzliche Wegstrecke. Dazu kommt, dass die Nebenstrecke nicht vom Winterdienst frequentiert wird, sie also vereist und verschneit ist. Wer kann diesen Menschen verbieten, die kurze Strecke über die Bundesstraße zu nehmen?
In der StVO gibt es keine Regeln für Fahrradfahrer, die nur im Sommer oder Winter gelten. Da gibt es nur Schwarz oder Weiß.
Die STRAßE dürfen Radfahrer benutzen, das stimmt so weit - und zwar indem sie den für die von ihnen gewählte Fahrzeugart bestimmten Teil der Straße benutzen, und das ist nun mal der RADWEG (dazu zählen auch Fahrradspuren und Schutzstreifen).
Die KFZ-SPUR DER FAHRBAHN DÜRFEN RADFAHRER NICHT BENUTZEN!!!
Das ist eigentlich auch jedem klar, und ich denke, auch dir, @ing793.
Dass ich von meinen Vorschreibern niemanden überzeugen kann, ist mir ja klar. Ihr werdet alle tödlich umkommen, weil/wenn ihr keine Radwege benutzt und stattdessen den Autoverkehr behindert.
Das wisst ihr auch, und ich denke daher, im RL seid ihr vernünftig genug, um mit dem Fahrrad die Radwege zu nutzen - eure Beiträge dienen nur dazu, mich zu provozieren, und das weiß ich genau so.
Es gibt aber viele Unregistrierte, die die Antworten auf die gestellte Frage lesen und dann TATSÄCHLICH glauben, man dürfe einfach so mitten auf der Straße fahren und den Verkehr vermeidbar behindern (muss in meinem vorigen Beitrag natürlich "behindern" heißen, nicht "verhindern", obwohl Radfahrer vielleicht teilweise so weit gehen, den Verkehr vollständig zu verhindern, jedenfalls glaube ich das in Anbetracht der Beiträge).
Wenn man einen 7km langen Umweg Rad fahrend nicht schafft, ist man schlicht zum Radfahren ungeeignet.
Es gibt auch noch andere Verkehrsmittel als das Fahrrad, wie erwähnt, nämlich Pkw oder öffentliche. Diese hat man zu nutzen, wenn man keinen Umweg schafft.
Und jetzt komme ich mal mit dem Argument, das mir auch immer entgegengebracht wurde: Wenn man länger braucht für den Weg (z. B. alte Menschen), muss man halt einfach früher losfahren!
Sicher ist unklar, wo die Grenzen des Zumutbaren sind, aber die beginnen bestimmt nicht beim Doppelten oder Dreifachen des Pkw(!)-Weges, sondern später.
Dass meine Liebste mich verlassen hat, hat auch nun wirklich nichts mit dem Thema zu tun.
Als sie das letzte Mal bei mir war, nicht lange her (vor ein paar Tagen), habe ich sie mit dem Fahrrad ein Stück auf ihrem Heimweg begleitet.
Sie kann Rad fahren, fährt vernünftig und findet - genau wie ich - Fahrradfahren auf der Fahrbahn für Kfz gefährlich.
Wir haben beide, wie es sich gehört, die Fahrradwege genutzt. (Na ja, und Feldwege und Wirtschaftswege - aber ich glaube kaum, dass es sich bei der Straße, über die wir hier diskutieren, um so etwas handelt.)
Unsere Ansichten übers richtige Radfahren waren also glasklar NICHT der Grund für die Trennung. (letzteres Wort ist im umgangssprachlichen Sinn zu verstehen, nicht im rechtlichen)
Nein, der Grund ist klassisch: Sie liebt mich nicht mehr. Was soll man denn zur Wahrung des Scheins zusammenbleiben, wenn die Gefühle weg sind. Und das braucht auch keinen weiteren Grund, manchmal verschwinden die Emotionen halt einfach so mit der Zeit.
Immerhin war ich mehrere Jahre mit der schönsten und liebsten Frau der Welt zusammen ...
Es tut Radwege ja nicht nur zum Spaß geben, sondern das tut einen Grund haben, und dieser ist die Sicherheit (!) des Radverkehrs.
Wenn Radwege der Sicherheit des Radverkehrs dienen, wovon wohl auszugehen ist, folgt im Umkehrschluss daraus, dass die übrigen Straßenteile fürs Fahrradfahren zu gefährlich sind.
Ich wäre wohl kaum mehrfach von der Polizei für die Nichtnutzung unbeschilderter Radwege (und eines Seitenstreifens) verwarnt worden, wenn es nicht verboten wäre, oder?
(waren zwar nur mündliche Verwarnungen, aber auch das sind Verwarnungen aufgrund eines Fehlverhaltens)
Ich hielt das nämlich aufgrund der vielen Fehlinformationen, die im Internet so verbreitet werden, wirklich für sicherer. Ich hatte diesen Mist geglaubt! Und es kann auch andere Menschen geben, die genau so naiv sind wie ich es war, und solchen Beiträgen Glauben schenken.
Wollt ihr dann verantwortlich dafür sein, dass diese Menschen vielleicht tödlich umkommen, weil sie den Radweg nicht nutzen?
Und nicht nur das, sie gefährden auf der Kfz-Fahrbahn auch alle anderen Verkehrsteilnehmer!
(Aber man schreibt ja anonym, und dann kann niemand dafür belangt werden oder bezahlen müssen.)
Um es also nochmal klarzustellen:
RADFAHRER MÜSSEN DIE RADWEGE BENUTZEN!
Wenn kein Radweg vorhanden ist, dann ist der Bürgersteig automatisch gemeinsamer Geh- und Radweg.
Die Verkehrsschilder dienen zur Verdeutlichung dieser Regelung, die Benutzungspflicht besteht auch ohne sie.
Die Benutzungspflicht eines Radweges endet erst, wenn die Verkehrszeichenkombination "Radweg"+"Ende" in Verbindung mit einem tatsächlichen physischen Ende des Radwegs erreicht ist, vorher nicht. Die Benutzungspflicht von Radwegen erstreckt sich über Einmündungen und Kreuzungen hinaus.
Ist an einer Straße kein Radweg vorhanden, und handelt es sich dabei nicht um einen Feld- oder Wirtschaftsweg, dann dürfen Radfahrer diese Straße natürlich nicht benutzen, sofern sie nicht zum ausgewiesenen Radroutennetz gehört.
Wenn ihr weitere Fragen zum Verhalten im Straßenverkehr als Radfahrer habt, stellt sie gerne. Ich habe ein umfangreiches Wissen darüber und auch viel Fahrerfahrung mit dem Rad, so dass ich in fast jeder Situation das richtige Verhalten kenne und weiterhelfen kann!
Gruß aus Münster,
der Münster- und Münsterland-Radler
Die KFZ-SPUR DER FAHRBAHN DÜRFEN RADFAHRER NICHT BENUTZEN!!!
Das ist eigentlich auch jedem klar, und ich denke, auch dir, @ing793.
Dass ich von meinen Vorschreibern niemanden überzeugen kann, ist mir ja klar. Ihr werdet alle tödlich umkommen, weil/wenn ihr keine Radwege benutzt und stattdessen den Autoverkehr behindert.
Das wisst ihr auch, und ich denke daher, im RL seid ihr vernünftig genug, um mit dem Fahrrad die Radwege zu nutzen - eure Beiträge dienen nur dazu, mich zu provozieren, und das weiß ich genau so.
Es gibt aber viele Unregistrierte, die die Antworten auf die gestellte Frage lesen und dann TATSÄCHLICH glauben, man dürfe einfach so mitten auf der Straße fahren und den Verkehr vermeidbar behindern (muss in meinem vorigen Beitrag natürlich "behindern" heißen, nicht "verhindern", obwohl Radfahrer vielleicht teilweise so weit gehen, den Verkehr vollständig zu verhindern, jedenfalls glaube ich das in Anbetracht der Beiträge).
Wenn man einen 7km langen Umweg Rad fahrend nicht schafft, ist man schlicht zum Radfahren ungeeignet.
Es gibt auch noch andere Verkehrsmittel als das Fahrrad, wie erwähnt, nämlich Pkw oder öffentliche. Diese hat man zu nutzen, wenn man keinen Umweg schafft.
Und jetzt komme ich mal mit dem Argument, das mir auch immer entgegengebracht wurde: Wenn man länger braucht für den Weg (z. B. alte Menschen), muss man halt einfach früher losfahren!
Sicher ist unklar, wo die Grenzen des Zumutbaren sind, aber die beginnen bestimmt nicht beim Doppelten oder Dreifachen des Pkw(!)-Weges, sondern später.
Dass meine Liebste mich verlassen hat, hat auch nun wirklich nichts mit dem Thema zu tun.
Als sie das letzte Mal bei mir war, nicht lange her (vor ein paar Tagen), habe ich sie mit dem Fahrrad ein Stück auf ihrem Heimweg begleitet.
Sie kann Rad fahren, fährt vernünftig und findet - genau wie ich - Fahrradfahren auf der Fahrbahn für Kfz gefährlich.
Wir haben beide, wie es sich gehört, die Fahrradwege genutzt. (Na ja, und Feldwege und Wirtschaftswege - aber ich glaube kaum, dass es sich bei der Straße, über die wir hier diskutieren, um so etwas handelt.)
Unsere Ansichten übers richtige Radfahren waren also glasklar NICHT der Grund für die Trennung. (letzteres Wort ist im umgangssprachlichen Sinn zu verstehen, nicht im rechtlichen)
Nein, der Grund ist klassisch: Sie liebt mich nicht mehr. Was soll man denn zur Wahrung des Scheins zusammenbleiben, wenn die Gefühle weg sind. Und das braucht auch keinen weiteren Grund, manchmal verschwinden die Emotionen halt einfach so mit der Zeit.
Immerhin war ich mehrere Jahre mit der schönsten und liebsten Frau der Welt zusammen ...
Es tut Radwege ja nicht nur zum Spaß geben, sondern das tut einen Grund haben, und dieser ist die Sicherheit (!) des Radverkehrs.
Wenn Radwege der Sicherheit des Radverkehrs dienen, wovon wohl auszugehen ist, folgt im Umkehrschluss daraus, dass die übrigen Straßenteile fürs Fahrradfahren zu gefährlich sind.
Ich wäre wohl kaum mehrfach von der Polizei für die Nichtnutzung unbeschilderter Radwege (und eines Seitenstreifens) verwarnt worden, wenn es nicht verboten wäre, oder?
(waren zwar nur mündliche Verwarnungen, aber auch das sind Verwarnungen aufgrund eines Fehlverhaltens)
Ich hielt das nämlich aufgrund der vielen Fehlinformationen, die im Internet so verbreitet werden, wirklich für sicherer. Ich hatte diesen Mist geglaubt! Und es kann auch andere Menschen geben, die genau so naiv sind wie ich es war, und solchen Beiträgen Glauben schenken.
Wollt ihr dann verantwortlich dafür sein, dass diese Menschen vielleicht tödlich umkommen, weil sie den Radweg nicht nutzen?
Und nicht nur das, sie gefährden auf der Kfz-Fahrbahn auch alle anderen Verkehrsteilnehmer!
(Aber man schreibt ja anonym, und dann kann niemand dafür belangt werden oder bezahlen müssen.)
Um es also nochmal klarzustellen:
RADFAHRER MÜSSEN DIE RADWEGE BENUTZEN!
Wenn kein Radweg vorhanden ist, dann ist der Bürgersteig automatisch gemeinsamer Geh- und Radweg.
Die Verkehrsschilder dienen zur Verdeutlichung dieser Regelung, die Benutzungspflicht besteht auch ohne sie.
Die Benutzungspflicht eines Radweges endet erst, wenn die Verkehrszeichenkombination "Radweg"+"Ende" in Verbindung mit einem tatsächlichen physischen Ende des Radwegs erreicht ist, vorher nicht. Die Benutzungspflicht von Radwegen erstreckt sich über Einmündungen und Kreuzungen hinaus.
Ist an einer Straße kein Radweg vorhanden, und handelt es sich dabei nicht um einen Feld- oder Wirtschaftsweg, dann dürfen Radfahrer diese Straße natürlich nicht benutzen, sofern sie nicht zum ausgewiesenen Radroutennetz gehört.
Wenn ihr weitere Fragen zum Verhalten im Straßenverkehr als Radfahrer habt, stellt sie gerne. Ich habe ein umfangreiches Wissen darüber und auch viel Fahrerfahrung mit dem Rad, so dass ich in fast jeder Situation das richtige Verhalten kenne und weiterhelfen kann!
Gruß aus Münster,
der Münster- und Münsterland-Radler
@loyal:
Ich verarsche niemanden.
Denk bitte mal kurz vernünftig nach.
Sicher ist ein Umweg unbequem. Wenn die Alternative aber ist, auf einer Straße von einem von hinten kommenden Lkw überrollt zu werden, weil man dort ja keinen Radweg vorfindet, dürfte klar werden, welches Verhalten vorgeschrieben ist.
Es dient dem Schutz des Radfahrers UND des Lkw-Fahrers!
Und mal völlig unabhängig von Vorschriften:
Nimmst du lieber einen Umweg in Kauf und kommst dafür sicher an, oder ist dir etwa die kürzere Strecke die Todesgefahr wert?
aus Münster, MLR
Ich verarsche niemanden.
Denk bitte mal kurz vernünftig nach.
Sicher ist ein Umweg unbequem. Wenn die Alternative aber ist, auf einer Straße von einem von hinten kommenden Lkw überrollt zu werden, weil man dort ja keinen Radweg vorfindet, dürfte klar werden, welches Verhalten vorgeschrieben ist.
Es dient dem Schutz des Radfahrers UND des Lkw-Fahrers!
Und mal völlig unabhängig von Vorschriften:
Nimmst du lieber einen Umweg in Kauf und kommst dafür sicher an, oder ist dir etwa die kürzere Strecke die Todesgefahr wert?
aus Münster, MLR
Hallo @ing793:
Auf der Straße fährst du sowieso, was du meinst ist die Fahrbahn. (Diese ist ein Teil der Straße, ebenso wie der Radweg.)
Na, so sieht das doch ganz vernünftig aus, wie du das jetzt schreibst.
Sicher, wo kein Radweg ist, kann man keinen nutzen, und man kann auch nicht alle Wege kennen. Da(nn) fahre ich auch mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn, klar. (sehr vorsichtig, versteht sich, und im Bewusstsein der Gefahr)
Es ging hier ja um einen Fall, wo ein zumutbarer Umweg bekannt war ...
Alten Menschen würde ich auch eher den Umweg empfehlen als das Fahrbahnradeln, scheint mir als Rechtfertigung ziemlich aus der Luft gegriffen.
(und die 1,5 Stunden mehr Zeit haben sie als Rentner sicher schon)
Was ich vor Augen hatte, war jedenfalls aufgrund der Beschreibung eher die Situation, dass jemand mehrere Kilometer auf einer Hauptstraße (Bundes-, Kreis- oder Landes-) mit dem Fahrrad fährt, der MIV hinter dem Radfahrer herdackeln muss ohne Überholmöglichkeit aufgrund des Gegenverkehrs (Verkehrsbehinderung!), oder vom von hinten kommenden Verkehr selbst stark gefährdet wird.
Ich kann mir aber das Fahrbahnradeln erlauben, sofern keine Polizei in der Nähe sind, weil ich ein extrem erfahrener Fahrradfahrer bin und die Gefahren gut abschätzen kann.
Es geht mir mit meinen Beiträgen um
- Vermeidung der Verkehrsbehinderung
(Beispiel: Autofahrer kommt aufgrund eines Radfahrers vor ihm eine Stunde zu spät zur Arbeit.)
- Vermeidung der Gefahren für den Radfahrer selbst
(Beispiel: Radfahrer wird von Lkw überrollt und verletzt.)
- Vermeidung der Gefahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer
(Beispiel: Radfahrer wird übersehen, weil mit ihm nicht auf der Kfz-Fahrbahn gerechnet wird, und andere Verkehrsteilnehmer werden verletzt.)
Hauptsächlich geht es mir darum, zu betonen, dass vorhandene Fahrradwege benutzt werden müssen, auch wenn sie unbeschildert sind.
Denn diese Vorschrift existiert zur Sicherheit des Verkehrs.
DASS es vorgeschrieben ist, habe ich ja bereits bewiesen.
Wenn der für Radfahrer vorgeschriebene Umweg verschneit und vereist sein sollte, während die Hauptstraße geräumt ist, dann ist das natürlich ein Problem und rechtfertigt die Gefahrenabwägung. Denn auch ein Ausrutschen auf Glatteis beispielsweise kann tödlich enden, so einen Fall gab es in Münster schon mal (Radfahrerin rutschte aus, fuhr gerade an der Aa entlang und landete im Fluß, ward nie mehr wiedergesehen).
Das eigentliche Problem ist hier die Prioritätensetzung der Straßenverkehrsbehörde, denn diese liegt oft bei den (Pkw-)Hauptstraßen. Sie hat aber eine Verkehrssicherungspflicht für ALLE Wege und Straßenteile.
Niemand kann viel gegen Frischschnee machen, wenn es aber zuletzt vor einer Woche geschneit hätte, und dann die Radwege noch immer nicht geräumt wären, wäre die Behörde ihrer Pflicht nicht nachgekommen.
Tja ... ein bisschen mehr Schnee im Winter wäre fürs Münsterland schön gewesen, hier gab's maximal Schneeregen und -matsch, bis auf eine Nacht (begann gegen Mitternacht zu schneien und taute am nächsten Vormittag wieder auf, kurz vor Weihnachten).
Aber JETZT kann man wohl davon ausgehen, dass es - auch in anderen Teilen Deutschlands - keinen Schnee mehr geben wird, denn der Frühling kommt jetzt.
Heißt es nicht, im Frühling würden sich Menschen neu verlieben? Perfekt wäre ja dann, wenn meine Liebeskummerphase endet wenn der Frühling beginnt ...
Auf der Straße fährst du sowieso, was du meinst ist die Fahrbahn. (Diese ist ein Teil der Straße, ebenso wie der Radweg.)
Na, so sieht das doch ganz vernünftig aus, wie du das jetzt schreibst.
Sicher, wo kein Radweg ist, kann man keinen nutzen, und man kann auch nicht alle Wege kennen. Da(nn) fahre ich auch mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn, klar. (sehr vorsichtig, versteht sich, und im Bewusstsein der Gefahr)
Es ging hier ja um einen Fall, wo ein zumutbarer Umweg bekannt war ...
Alten Menschen würde ich auch eher den Umweg empfehlen als das Fahrbahnradeln, scheint mir als Rechtfertigung ziemlich aus der Luft gegriffen.
(und die 1,5 Stunden mehr Zeit haben sie als Rentner sicher schon)
Was ich vor Augen hatte, war jedenfalls aufgrund der Beschreibung eher die Situation, dass jemand mehrere Kilometer auf einer Hauptstraße (Bundes-, Kreis- oder Landes-) mit dem Fahrrad fährt, der MIV hinter dem Radfahrer herdackeln muss ohne Überholmöglichkeit aufgrund des Gegenverkehrs (Verkehrsbehinderung!), oder vom von hinten kommenden Verkehr selbst stark gefährdet wird.
Ich kann mir aber das Fahrbahnradeln erlauben, sofern keine Polizei in der Nähe sind, weil ich ein extrem erfahrener Fahrradfahrer bin und die Gefahren gut abschätzen kann.
Es geht mir mit meinen Beiträgen um
- Vermeidung der Verkehrsbehinderung
(Beispiel: Autofahrer kommt aufgrund eines Radfahrers vor ihm eine Stunde zu spät zur Arbeit.)
- Vermeidung der Gefahren für den Radfahrer selbst
(Beispiel: Radfahrer wird von Lkw überrollt und verletzt.)
- Vermeidung der Gefahren für alle anderen Verkehrsteilnehmer
(Beispiel: Radfahrer wird übersehen, weil mit ihm nicht auf der Kfz-Fahrbahn gerechnet wird, und andere Verkehrsteilnehmer werden verletzt.)
Hauptsächlich geht es mir darum, zu betonen, dass vorhandene Fahrradwege benutzt werden müssen, auch wenn sie unbeschildert sind.
Denn diese Vorschrift existiert zur Sicherheit des Verkehrs.
DASS es vorgeschrieben ist, habe ich ja bereits bewiesen.
Wenn der für Radfahrer vorgeschriebene Umweg verschneit und vereist sein sollte, während die Hauptstraße geräumt ist, dann ist das natürlich ein Problem und rechtfertigt die Gefahrenabwägung. Denn auch ein Ausrutschen auf Glatteis beispielsweise kann tödlich enden, so einen Fall gab es in Münster schon mal (Radfahrerin rutschte aus, fuhr gerade an der Aa entlang und landete im Fluß, ward nie mehr wiedergesehen).
Das eigentliche Problem ist hier die Prioritätensetzung der Straßenverkehrsbehörde, denn diese liegt oft bei den (Pkw-)Hauptstraßen. Sie hat aber eine Verkehrssicherungspflicht für ALLE Wege und Straßenteile.
Niemand kann viel gegen Frischschnee machen, wenn es aber zuletzt vor einer Woche geschneit hätte, und dann die Radwege noch immer nicht geräumt wären, wäre die Behörde ihrer Pflicht nicht nachgekommen.
Tja ... ein bisschen mehr Schnee im Winter wäre fürs Münsterland schön gewesen, hier gab's maximal Schneeregen und -matsch, bis auf eine Nacht (begann gegen Mitternacht zu schneien und taute am nächsten Vormittag wieder auf, kurz vor Weihnachten).
Aber JETZT kann man wohl davon ausgehen, dass es - auch in anderen Teilen Deutschlands - keinen Schnee mehr geben wird, denn der Frühling kommt jetzt.
Heißt es nicht, im Frühling würden sich Menschen neu verlieben? Perfekt wäre ja dann, wenn meine Liebeskummerphase endet wenn der Frühling beginnt ...
Zeige doch mal deiner nächsten Liebsten, was du hier so schreibst.
Dann erledigt sich das von ganz alleine.
Dann erledigt sich das von ganz alleine.
@wokk:
Ich verstehe überhaupt nicht, was du meinst.
WAS erledigt sich von ganz alleine?
Ich glaube kaum, dass diese Diskussion zum Anbandeln bei einem Flirt geeignet ist.
Woher willst du wissen, ob es eine "nächste Liebste", also eine weitere erfüllte Liebe, in meinem Leben geben wird? Sicher, mit Ende 20 bin ich noch relativ jung, und es ist nicht so unwahrscheinlich. Aber manche Menschen haben Pech, und müssen für den Rest ihres Lebens alleine bleiben. Auch wenn ich das natürlich nicht hoffe.
Aber das hat mit der eigentlichen Frage hier ja nichts zu tun, und darum schreibe ich über meinen Liebeskummer an einem anderen, dafür passenderen Ort.
Ich verstehe überhaupt nicht, was du meinst.
WAS erledigt sich von ganz alleine?
Ich glaube kaum, dass diese Diskussion zum Anbandeln bei einem Flirt geeignet ist.
Woher willst du wissen, ob es eine "nächste Liebste", also eine weitere erfüllte Liebe, in meinem Leben geben wird? Sicher, mit Ende 20 bin ich noch relativ jung, und es ist nicht so unwahrscheinlich. Aber manche Menschen haben Pech, und müssen für den Rest ihres Lebens alleine bleiben. Auch wenn ich das natürlich nicht hoffe.
Aber das hat mit der eigentlichen Frage hier ja nichts zu tun, und darum schreibe ich über meinen Liebeskummer an einem anderen, dafür passenderen Ort.