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Die genaue Definition findest Du im Bundesurlaubsgesetz. Der Arbeitgeber muss dies dem Arbeitnehmer zeitig genug mitteilen. Außerdem müssen dem Arbeitnehmer noch genug freie Urlaubstage zur individuelle freien Verfügung stehen. Aber lies das mal genau nach. Das ist von vielen Faktoren abhängig. Habt Ihr vielleicht sogar eine entsprechende Betriebsvereinbarung?
Er darf den Betrieb schließen, wann immer er will. Ob die Tage aber vom Urlaub der Angestellten abgezogen werden, muss vorher im VErtrag festgehalten werden. Wenn dort der Betriebsstillstand nicht erwähnt wird, gelten die Tage zusätzlich für die Angestellten.