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Wenn der Sachbearbeiter Dir wohlgesonnen ist und noch Budget zur Verfügung hat. Fahrtkostenbeihilfe ist Ermessenssache.
Da gibt es folgende Vorraussetzungen.Dier erste wäre wenn sie gemeldeter Arbeitssuchender sind oder auch von der Arbeitslosigkeit bedroht wären, Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit die nicht in Ihrer Nähe ist,wenn die Arbeitsstelle nicht durch Pendelfahrten zu erreichen ist in sinnvollem Zeitmass.Die jeweiligen Bezüge sind zeitlich begrenzt und werden für verschiedene Verkehrsmittel ausgezahlt.
Fahrtkosten können vom Arbeitgeber steuerfrei angesetzt werden. Das ist sogar eine sehr sinnvolle Alternative für den Arbeitgeber, da sich dadurch das Arbeitgeber-Brutto verringert und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wiederum noch einen zusätzlichen Steuervorteil schaffen kann. Fahrtkostenbeihilfe vom Staat gibt es nur in einem Beispielfall, wenn man sich auf Anraten des Arbeitsamtes bei einer weit entlegenen Stelle als Mitarbeiter vorstellt. Dann kann man Fahrtkostenerstattung beantragen.
Fahrtkosten können vom Arbeitgeber steuerfrei auf den Nettolohn des Arbeitnehmers angerechnet werden. Durch diese Weise schafft sich der Arbeitgeber wiederum einen Steuervorteil durch ein geringeres Arbeitgeber-Brutto, was er zu zahlen hat. Andererseits hat der Angestellte einen weiteren finanziellen Anreiz durch diese steuerfreie Zuzahlung.