Viktor Long
Welche Zuschüsse vom Staat könnte man sich sichern wenn man den Schritt in die Selbstständigkeit wagt?
Antworten (10)
Der Schritt in die Selbstständigkeit setzt schon mal voraus, daß man eben solche Fragen selbstständig beantworten kann
Du mußt SELBSTSTÄNDIG zum Arbeitsamt gehen.
Vielleicht gibt´s dann den Zuschuß für Existenzgründer.
Natürlich gibt´s auch Kredite für Gründer.
Mußt Du aber alles ZURÜCKZAHLEN!!
Vor allem: Du mußt FLEISSIG SEIN!!!
Dann schaffst Du es auch OHNE STAATLICHE Unterstützung!
Vielleicht gibt´s dann den Zuschuß für Existenzgründer.
Natürlich gibt´s auch Kredite für Gründer.
Mußt Du aber alles ZURÜCKZAHLEN!!
Vor allem: Du mußt FLEISSIG SEIN!!!
Dann schaffst Du es auch OHNE STAATLICHE Unterstützung!
Die Ich-AG gibt es immer noch. Ob die allerdings für dich in Frage kommt, solltest du dir gut überlegen. Da könntest du Fehler machen. Zuschüsse gibt es, kommt aber sehr darauf an, was du machen willst. Du solltest dich auch nach privaten Geldern erkundigen. Eben je nach Branche kommt da einiges zusammen.
Wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchtest, dann bekommst du die ersten neun Monate einen sogenannten Gründungszuschuss. Dafür musst du aber noch mindestens drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Schau mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
Jeremy, deine Zahlen stimmen nicht mehr. Anfang dieses Jahres ist der Gründungszuschuss umstrukturiert worden, seither erhält man nur noch für sechs Monate den vollen Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die Sozialversicherung, danach sind für weitere neun Monate ausschließlich besagte 300 Euro Sozialversicherungszuschuss möglich. Zudem ist die Leistung nun eine Ermessensleistung des Amtes. Während letztes Jahr noch ein Rechtsanspruch auf Förderung bestand, wenn die Bedingungen (Tragfähigkeitsbescheinigung, Restanspruch Arbeitslosengeld etc.) vorhanden waren, darf das Amt nun freier entscheiden.
Wenn Du Arbeitlosengeld beziehst, kannst Du den sogenannten Gründungszuschuss erhalten, der für 9 Monate in der Höhe Deines Arbeitslosengeldes plus EUR 300 für die Sozialversicherung gezahlt wird. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitslosengeldbezuges gestellt werden. Bei Hartz IV heißt das Ganze dann Einstiegsgeld und hat andere Bedingungen/Konditionen.
Levin, auch deine Zahlen stimmen seit der Reform des Gründungszuschusses Anfang des Jahres nicht mehr, siehe oben. Der von Jeremy gepostete Link führt dich aber zu den entsprechenden aktuellen Informationen.
Es gibt weiterhin eine Existenzgründungsförderung vom Staat. Nähere Informationen findest du beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
http://www.existenzgruender.de/index.php
http://www.existenzgruender.de/index.php
Cangel: Ja, und auch dort findest du die von mir genannten Angaben hinsichtlich der aktuellen Höhe und Dauer einer möglichen Förderung im Rahmen des Gründungszuschusses. Andere Fördermaßnahmen gibt es natürlich auch noch.