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Wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Das entscheidet aber nicht der Hausarzt sondern der medizinische Dienst der eigenen Krankenkasse. Dieser prüft den Antrag (und Antragsteller) und erstellt ein Gutachten, ob die Operation medizinisch notwendig ist. Sollte das abgelehnt werden kann man Einspruch einlegen und ein neues Gutachten beantragen. Falls dieses auch negativ ausfällt bzw. abgelehnt wird bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. Bei genaueren Informationen kann man auch genauere Auskünfte geben. Ich möchte aber von Vornherein anmerken, dass es äußerst schwierig ist die Krankenkasse zu einer Übernahme der Kosten zu bewegen, wie ich selbst feststellen musste.
Es wird wahrscheinlich ein Gutachten erstellt werden müssen. In diesem wird geklärt in welcher Form deine Freundin durch die Vernarbungen sowohl psychisch, als auch in ihrer Tätigkeit als Model beeinträchtigt wird. Ich glaube allerdings nicht, dass die Kasse die vollen Kosten übernehmen wird.
Wenn sie Model ist, wird sie möglicherweise Privatversichert sein. In ihrem Beruf hätte sie solche Narben mit in die Versicherung aufnehmen können. Wenn sie das nicht getan hat, wird ihr Beruf leider nichts daran ändern, das es eine kosmetische OP ist. Die wird höchstens im Gesicht von der Kasse gezahlt.