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Zum Beamten auf Probe wird ernannt, wer seinen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat und zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit vorgesehen ist. Für alle Laufbahnen wurden mit der Dienstrechtsreform 2009 einheitliche Probezeiten von mindestens drei Jahren eingeführt. http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3150_4450.php
Man ist bei diesem Status verdienstmäßig den "normalen" Beamten gleichgestellt, ist aber noch kündbar. Allerdings wird nach ca. zwei Jahren leistungsmäßig und gesundheitlich genau geprüft, ob man fähig ist, lebenslang als Staatsdiener zu arbeiten. Wenn ja, dann wird man Beamter auf Lebenszeit. http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3150_4450.php