starlex44
Was genau bedeutet der Satz „Zahlbar in 30 Tagen netto“? Ich muss doch den Bruttobetrag bezahlen oder etwa doch nicht?
Antworten (6)
Brutto- und Netto unterscheiden sich nicht zwingend ausschließlich durch die gesetzliche Umsatzsteuer
Die Floskel "Zahl rein netto in 30 Tagen" ist eine althergebrachte Redewendung aus dem Kaufmännischen. Selbstverständlich hat man den vollen Betrag, inklusive Mehrwertsteuer, zu zahlen. Es besagt lediglich, dass keine weiteren Abzüge getätigt werden dürfen, wenn man die Zahlungsfrist von 30 Tagen ausschöpft. Oftmals ist noch ein weiterer Vermerk bezüglich Skonto angebracht, falls man vor diesen 30 Tagen zahlt.
Meistens ist vorher noch ein anderer Satz genannt, wie zum Beispiel: "abzüglich 2 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen". Der Ausspruch "Zahlbar/netto" ist eine alte Redewendung aus der kaufmännischen Buchhaltung und nur in Verbindung mit dem vorher beschriebenen "Skonto"-Satz zu sehen. Selbstverständlich ist sowohl bei Skonto als auch bei Komplettzahlung die Umsatzsteuer genauso zu begleichen.
Das Wort netto in dieser Zahlungsfrist bezieht sich nicht auf die anfallenden Mehrwertsteuer sondern auf eine evtl. Skontogewährung. Ist diese Zahlungsfrist genannt bedeutet es, dass die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne irgendeinen skontoabzug zu zahlen ist. Bei Skontogewährung würde die Zahlfrist bspw. lauten: Zahlbar innerhalb 30 Tagen netto, innerhalb 8 Tagen mit 3% Skonto.