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Vorstrafen mit Ausnahme von Jugendstrafen (bis zu einer bestimmten Höhe), erstmalige Geldstrafen (wenn nicht höher als 90 Tagessätze) und erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und bei denen die Vollstreckung der Strafe zugunsten einer Therapie zurückgestellt und nach erfolgreicher Therapie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
das "idealerweise gar nichts" stimmt zwar, bedeutet konkret aber exakt zwei Worte:
"Kein Eintrag"
oder war es "keine Einträge" ? Ich weiß es nicht mehr so genau.
Was im Führungszeugnis steht, wenn Einträge vorhanden sind, wurde schon dargelegt...
"Kein Eintrag"
oder war es "keine Einträge" ? Ich weiß es nicht mehr so genau.
Was im Führungszeugnis steht, wenn Einträge vorhanden sind, wurde schon dargelegt...
Ich habe meines gerade vorliegen, dort steht: "Führungszuegnis über Person XYZ". Angaben zur Person: Geburtsname, Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die aktuelle Anschrift. Dann folgt der entscheidende Teil, denn darunter steht als Inhalt: KEINE EINTRAGUNG. Im Idealfall steht in solch einem Zeugnis also NICHTS. Bekommst Du übrigens im Bürgerbüro.