Erweitertes Führungszeugnis - Verjährung?
Ich habe 1990 einen Diebstahl begangen. Bin für 18 Monate mit 2jahren auf bewährung und 750DM verurteilt wurden. Bin in der Reinigung tätig . Jetzt möchte mein Arbeitgeber ein erweitertes führungszeugnis. Steht das da noch drin von früher oder ist das schon lange gelöscht.
Antworten (2)
Das ist ganz sicher schon gelöscht. Aber ich möchte bezweifeln, dass der Eigentümer einer Reinigungsfirma berechtigt ist, ein erweitertes Führungszeugnis zu fordern, denn das ist normalerweise nur für Behörden und Firmen, die sicherheitsempfindliche Bereiche bedienen, vorgesehen.
Ich sehe das anders als bh-roth. Auch für meine Tätigkeit beim roten Kreuz in der Flüchtlingshilfe benötigte ich ein erweitertes Führungszeugnis. Auch als Reinigungskraft ist man evt. in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig. Z.B.; Stadtverwaltung, Regierungsgebäude, militärische Einrichtungen.
Aber ich gehe ebenfalls davon aus, das so lange zurückliegende Einträge gelöscht sind. Näheres weiß Google oder das Bundeszentralregister.
Aber ich gehe ebenfalls davon aus, das so lange zurückliegende Einträge gelöscht sind. Näheres weiß Google oder das Bundeszentralregister.