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Das bedeutet eigentlich fast wörtlich, dass die Versicherung für den Schaden einsteht und sich im Versicherungsvertrag auch dazu verpflichtet. Deshalb gibt es immer noch genug Rechtsstreitigkeiten, weil der Rest der Paragrafen unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Darunter versteht man die Verpflichtung im Falle eines Schadens einzustehen. Sprich im Schadensfall zu zahlen, zu sorgen oder dafür aufzukommen. Diese Verpflichtung wird oft von Versicherungen eingegangen, die damit anzeigen, dass sie gemäß des Vertrages für die verabredeten Punkte aufkommen.
Das bedeutet, das derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch für den Schaden einstehen muss. Ein Geschädigter kann diese Pflicht von einem Verursacher einfordern. Laut Gesetz ist eigentlich jeder, der einen Schaden verursacht, dafür verantwortlich, dass dieser behoben wird. Deshalb sollte man sich auch eine Haftpflichtversicherung zulegen ;-)