Sachbeschädigung durch ein 4 jähriges Kind
Kind konnte mit dem Fshrrad nicht bremsen, hat einen Kratzer an meinem Auto verursacht. Wer zahlt mir den Schaden?
Antworten (2)
Solange die Aufsichtspflicht NICHT verletzt wurde (also z.B. Paps daneben stand und nicht mehr reagieren konnte), zahlst Du selber. Kinder in dem Alter sind nicht zu belangen. Blöd. Du kannst auf die Kulanz der Eltern hoffen, die das dann evtl. (je nach Vertrag) mit deren Haftpflicht abrechnen können.
Text vom einschlägigen Fachblatt:
Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. ... Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Text vom einschlägigen Fachblatt:
Eltern haften nur dann für die Schäden ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. ... Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.