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Ist ein Vertrag über das Erbringen von Bauleistungen nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) erstellt, beträgt die Gewährleistung nur 2 Jahre. Für Bauherren empfiehlt sich daher, Handwerkerverträge nach BGB abzuschließen, hier beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Mängel immer schriftlich einreichen, möglichst auch dokumentieren.
Die Baumängel Gewährleistung ist immer eine heikle Angelegenheit. Man muss viele Dinge nachweisen können. Viele Bumängel ziehen andere Dinge nach sich. Als Laie hat man gegen Handwerker keine guten Chancen. Hier muss man sich unbedingt einen Gutachter als Ratgeber holen.
Jede Möglichkeit zur außergerichtlichen Verständigung nutzen, sich nicht von einem Anwalt voreilig in einen Prozeß treiben lassen. Diese sind langwierig und teuer, für den Anwalt lukrativ. Schlimmstenfalls erhält man zwar ein positives Urteil, kann damit aber nichts anfangen, weil der Gegner Insolvenz anmeldet. Kommt nicht selten vor, wenn es um größere Baumängel geht. Auf den Prozesskosten bleibt man sitzen.
Also falls mit Anwalt, diesen beauftragen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Also falls mit Anwalt, diesen beauftragen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Bei der Baumängel Gewährleistung stehen sich zwei Parteien gegenüber, die einmal zusammengearbeitet haben - Bauherr und Handwerker. Man muss sich hier vor allem als Unkundiger um eine fachkundliche Unterstützung kümmern.