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Miete bekommst Du für eine gewährte Leistung, Nutzungsentschädigung für das Vorenthalten einer Dir zustehenden Leistung...
Miete zahlt man währen der "normalen" Mietzeit, sprich während der Laufzeit des Mietvertrags; Nutzungsentschädigung, wenn man nach Ablauf des Mietvertrags nicht aus der Wohnung ausgezogen ist, eben eine Entschädigung für die Nutzung ohne laufenden Vertrag.
Wenn ein Mieter trotz gekündigtem Mietvertrag nicht auszieht, erhebt der Vermieter ja keine Mietforderungen, sondern er verlangt den Ausszug. Wenn man den Mieter endlich, meist mit gerichtlicher Hilfe entfernen kann, kann man nachträgliche diese Entschädigung verlangen, die nicht mit der ursprünglichen Miete übereinstimmen muss.
Eine solche Entschädigung kann es aus vielen verschiedenen Gründen geben, meistens geht es dabei um das Vorenthalten einer zustehenden Leistung, d. h. die Person macht etwas nicht rechtmäßiges. Zieht zum Beispiel ein Mieter nach der Kündigung nicht aus, steht dem Vermieter eine finanzielle Entschädigung zu.
So eine Entschädigung entsteht aus Sonder- und Notfällen heraus. Die hast du beispielsweise deinem dann ehemaligen Vermieter zu zahlen, wenn du die Wohnung hättest verlassen müssen, aber noch Monate lang in unrechter Nutzung hattest. Das wäre dann gewissermaßen der Ausgleich.