Was kann ich tun, Körperverletzung
Ich habe eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten. Es gibt jedoch 6 Zeugen für meine Unschuld.Da ich gerade einen neuen , noch nicht sehr gut bezahlten , Job angefangen habe, kann ich mir einen Rechtsanwalt nicht leisten. Sogar die Polizei ist als Zeuge auf meiner Seite, aber ich muss mich doch wehren und will jetzt eine Möglichkeit gegen diese Verleumdung anzugehen. Ich bin 20 J. alt.
Antworten (6)
Du wurdest angezeigt? Das ist keine Verleumdung. Das ist gutes Recht!
Mach Dir keine Gedanken, wenn sogar dir Polizie für Dich aussagen wird, brauchst Du keinen Anwalt. Die Sache wird anhand der Zeugenaussagen schnell wieder eingestellt.
Mach Dir keine Gedanken, wenn sogar dir Polizie für Dich aussagen wird, brauchst Du keinen Anwalt. Die Sache wird anhand der Zeugenaussagen schnell wieder eingestellt.
Abwarten und Tee trinken. Anzeigen kann erstmal jeder jeden. Es ist dann die Sache der Strafverfolgungsbehörden, sorgfältig zu ermitteln und dann je nachdem, was sie herausgefunden haben, ein Gerichtsverfahren einzuleiten oder nicht. Wenn es so ist, wie du es beschreibst, wird also die Polizei ihren Job tun und womöglich ein paar Leute anhören und Papier mit Protokollen füllen, aber wahrscheinlich wird es nicht mal zu einer Anklage kommen. Solange die Anklage noch nicht erhoben ist, kannst du dir beim zuständigen Amtsgericht auch einen Beratungshilfeschein holen und dich anwaltlich beraten lassen. Sobald das Gerichtsverfahren hingegen eröffnet ist, gelten andere Formen der Unterstützung.
Wenn Dir keine Körperverletzung nachgewiesen werden kann, um was machst Du Dir dann Sorgen?
Verleumdung... Du willst es ihm doch nur heimzahlen. Benimm Dich wie ein Erwachsener, wenn Dein Opfer das schon nicht tut.
Verleumdung... Du willst es ihm doch nur heimzahlen. Benimm Dich wie ein Erwachsener, wenn Dein Opfer das schon nicht tut.
Da du nach der Anzeige der Täter sein sollst, solltest du auch einen Anwalt aufsuchen. Du kannst, weil du, wie du sagst, dir keinen leisten kannst, Prozesskostenhilfe beantragen.
Wenn es so ist, wie du sagst, wird es nicht zu einer Verurteilung kommen, Und die Prozesskosten musst du auch nicht bezahlen. Bei einem Freispruch wird dann auch dein Anwalt von der Staatskasse bezahlt.
Vielleicht reicht es, einen Anwalt zu bitten, die Akte anzufordern. Der kann dann schon sagen, wie deine Chancen sind. das allein kostet nicht die Welt.
Wenn es so ist, wie du sagst, wird es nicht zu einer Verurteilung kommen, Und die Prozesskosten musst du auch nicht bezahlen. Bei einem Freispruch wird dann auch dein Anwalt von der Staatskasse bezahlt.
Vielleicht reicht es, einen Anwalt zu bitten, die Akte anzufordern. Der kann dann schon sagen, wie deine Chancen sind. das allein kostet nicht die Welt.
Geh zur zuständigen Staatsanwaltschaft, die sagen dir ob du einen Anwalt brauchst, du kannst sogar vorher noch mit dem Richter sprechen.
Lass der Sache ihren Lauf. Mit Zeugen bist du fein raus.
Ohne Zeugen wäre es Aussage gegen Aussage.
Dann wird die Unschuldsvermutung zum Tragen kommen.
Vorausgesetzt Du hast keine einschlägigen Vorstrafen.
Ohne Zeugen wäre es Aussage gegen Aussage.
Dann wird die Unschuldsvermutung zum Tragen kommen.
Vorausgesetzt Du hast keine einschlägigen Vorstrafen.