Antworten (12)
Hoffen wir mal, dass der Fragesteller nur den Kfz-Schein meint. In beiden Fällen gilt: den Verlsut SOFORT der Polizei melden, nach der Heimreise mit der Polizeilichen Bestätigung zum Kfz-Amt gehen und die Ausstellung eines neuen beantragen. Möglicherweise müssen dafür auch neue Kennzechen ausgegeben werden, aber das ist meines Wissens Ermessenssache...
Lieber Ingenius,
eines habe ich in meinem Leben gelernt: Setze niemals etwas als gegeben voraus, unterschätze niemals die menschliche Dummheit. Konkret: ich bin ganz sicher, dass es da draußen viele Leute gibt (einige kenne ich sogar selber), denen der Unterschied zwischen Kfz-Brief und Kfz-Schein nicht klar ist!
eines habe ich in meinem Leben gelernt: Setze niemals etwas als gegeben voraus, unterschätze niemals die menschliche Dummheit. Konkret: ich bin ganz sicher, dass es da draußen viele Leute gibt (einige kenne ich sogar selber), denen der Unterschied zwischen Kfz-Brief und Kfz-Schein nicht klar ist!
Sind das die, die ihren Kfz-Brief immer im Handschuhfach mitführen und die ihre PIN auf die Kontokarte schreiben? Seufz…..
Ich nehme doch an, Ingenius, dass Sie das Einstein zugeschriebene Zitat über die Unendlichkeit des Universums und der menschlichen Dummheit kennen, oder?
In diesem Punkt überrascht mich mittlerweile fast nichts mehr...
Für die, die das Zitat nicht kennen: "Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum un die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher..."
und - nur damit erst gar keine Missverständnisse aufkommen: Nein, ich bin nicht der Meinung, dass Ingenius sich diesen Schuh anziehen muss!!!
In diesem Punkt überrascht mich mittlerweile fast nichts mehr...
Für die, die das Zitat nicht kennen: "Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum un die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher..."
und - nur damit erst gar keine Missverständnisse aufkommen: Nein, ich bin nicht der Meinung, dass Ingenius sich diesen Schuh anziehen muss!!!
Hups, ich habe Arterius ein bischen Unrecht getan. Dachte ich doch die Frage wäre unsinnig und der Nick eine Sockenpuppe. Aber wer erst 4 Fragen gestellt hat und vor einem halben Jahr, laut Frage, eine Arbeitsstelle in Polen angeboten bekommen hat UND deshalb eventuell umgezogen ist, der kann natürlich im Ausland den KFZ-Brief verlieren.
Also in dem Fall zum letzten Meldeamt gehen, sich ausweisen und ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Musste ich auch einmal, als ich meinen alten Wagen abmelden wollte, er wurde stillgelegt, und ich den KFZ-Brief tatsächlich zu Hause nicht mehr finden konnte. War zwar blöd ca. 40 Euro für das Ersatzdokument zu löhnen, nur um anschließend den Wagen abzumelden, aber leider erforderlich.
Also in dem Fall zum letzten Meldeamt gehen, sich ausweisen und ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Musste ich auch einmal, als ich meinen alten Wagen abmelden wollte, er wurde stillgelegt, und ich den KFZ-Brief tatsächlich zu Hause nicht mehr finden konnte. War zwar blöd ca. 40 Euro für das Ersatzdokument zu löhnen, nur um anschließend den Wagen abzumelden, aber leider erforderlich.
den fahrzeugbrief solltest du gar nicht mitnehmen - da reicht der fahrzeugschein. den fahrzeugbrief solltest du zuhause sicher aufbewahren. bei kontrollen wird nur der fahrzeugschein verlangt - auch im Ausland. solltest du den verlieren, wedne dich an die nächste polizeistation vor ort.
Prinzipiell sollte man dieses Dokument gar nicht im Auto mitführen, das gehört nach Hause in den Safe. Wenn es denn doch passiert, muss man sich beim zuständigen Konsulat eine beglaubigte Bestätigung holen, dass das Dokument verloren/gestohlen/abhanden gekommen ist und dann sofort bei der Heimkehr das Strassenverkehramt informieren.
Du weist dich weitergehend mit deinem Ausweis aus, wenn du kontrolliert hast. Wenn du etwas Glück hast, werden keine Probleme entstehen. Zur Not meldest du dich aber bei deiner Botschaft, die beschaffen dir dann die entsprechenden Formulare recht schnell.
@ Skorti: Ihr Szenario klingt logisch und nachvollziehbar, aber dann hätte das Auto per Ausfuhrkennzeichen exportiert werden müssen. Oder will der Fragesteller in Polen mit deutschem Kennzeichen weiterfahren?
So oder so: Der Verlust des deutschen Kfz-Briefes im Ausland stellt einen Fall dar, der eigentlich nicht eintreten sollte.
Der erste Gang muss in jedem Fall zur örtlichen Polizei führen - und die kann dann genu sagen, was zu tun ist. Der Verlust des deutschen Briefes muss letzten Endes immer über die Kfz-Zulassungsstelle, an der der Wagen zugelassen wurde, nach Flensburg gemeldet werden, damit ein neuer Brief ausgestellt werden kann. Bei Verlust des Scheines stellt die Zulassungsstelle normalerweise problemlos einen Ersatzschein aus.
Der Kfz-Brief dient als Eigentumsnachweis und sollte deswegen immer sicher gelagert werden, damit er eben nicht verlorengeht.
So oder so: Der Verlust des deutschen Kfz-Briefes im Ausland stellt einen Fall dar, der eigentlich nicht eintreten sollte.
Der erste Gang muss in jedem Fall zur örtlichen Polizei führen - und die kann dann genu sagen, was zu tun ist. Der Verlust des deutschen Briefes muss letzten Endes immer über die Kfz-Zulassungsstelle, an der der Wagen zugelassen wurde, nach Flensburg gemeldet werden, damit ein neuer Brief ausgestellt werden kann. Bei Verlust des Scheines stellt die Zulassungsstelle normalerweise problemlos einen Ersatzschein aus.
Der Kfz-Brief dient als Eigentumsnachweis und sollte deswegen immer sicher gelagert werden, damit er eben nicht verlorengeht.