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ParadiseBird

Was muss ich beachten, wenn ich einen zweiten Wohnsitz im Ausland anmelden möchte? Ich werde in Spanien demnächst ein Ferienhaus kaufen.

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Antworten (8)
Highspeed
Ich gehe mal davon aus, dass Du das Ferienhaus in Spanien als zweiten Wohnsitz den deutschen Behörden melden möchtest.
Zu den Details solltest Du Dich mit Fachleuten unterhalten. Es gibt da viele verschiedene Kriterien wie so ein Wohnsitz z. B. besteuert wird.
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Ingenius
Das spanische Konsulat kann sicher am besten Auskunft geben.

Sofern Steuern für das Ferienhaus in Spanien bezahlt werden, interessiert das die deutschen Behörden nicht, weil es keine Doppelbesteuerung gibt.
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Highspeed
Es gibt eine Steuer auf Zweitwohnsitze! Ob die aber auch auf Zweitwohnsitze im Ausland anfällt habe ich nicht überprüft.
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spamonmass
steuerrechtlich kann ich dazu nichts sagen, aber melerechtlich ist das so, dass es die behöde gar nicht interessiert. die werden sich die adresse vllt als kontaktadresse notieren, mehr aber nicht.
für deutsche meldebehörden ist das vollkommen egal, wie viele wohnsitze du im ausland hast, so lange du in deutschland gemeldet bist, ist das dein alleiniger wohnsitz (im inland). man kann melderechtlich nicht den erstwohnsitz in spanien haben, und den nebenwohnsitz in D. so lange du in D. gemeldeldet bist, ist das hier der alleinige wohnsitz.
steuern für den nebenwohsitz gibt es, wird aber nur von wenigen, meist großen, städten erhoben..
ziel der nebenwohnsitz steuern ist es, schlüsselzuweisungen, die durch einen nebenwohnsitz den städten entgehen, durch diese abgabe zu kompensieren.
ich kenne das ganze auch nur aus D. Wie das in spanien ist, k.a.
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Ingenius
Es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, das aber den Sinn hat, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das gilt aber in erster Linie nur dafür, falls in Spanien Einkünfte erzielt werden. D.h., wenn du das Ferienhaus auch vermietest, müsstest du diese Einkünfte in Spanien versteuern und auch in Deutschland angeben; genau hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Zahlst du nur Grundsteuern für das Haus, ist das deine Privatsache und geht den deutschen Staat nichts an. Wenn du das Haus nur für 4 Wochen Urlaub im Jahr nutzt, musst du keinen zweiten Wohnsitz anmelden. Anders ist es, wenn du Rentner bist und dort für längere Zeit wohnst. Sollte das zutreffen, solltest du dich an das spanische Konsulat wenden, da eine Wohnsitzanmeldung in Spanien nicht unkompliziert ist.
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Till Zimmermann
Dir muss bewusst sein, dass du mit einem Erstwohnsitz in Deutschland immer noch deutsch steuerpflichtig bist. Ich würde dir empfehlen, hinsichtlich Sparmodelle einen Steuer-Berater aufzusuchen. Du wirst auch die Bestimmungen in dem Ausland beachten müssen, in dem du leben willst. Auf das Bürgeramt solltest du auch gehen.
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MattesBrot20
Da Spanien zru EU gehört musst du nur bei der dortigen Behörde vorstellig werden und dich anmelden. Am besten nimmst du einen Dolmetscher mit, falls du selsbt kein Spanisch kannst. Da es ein Zweiwohnsitz ist, gibt es nur wenige Fristen, die wichtig wären.
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TischBein23
Du darfst dich 3 Monate am Stück in Spanien aufhalten und auch einer Arbeit nachgehen - allerdings legal muss sie sein. Du benötigst keine Arbeitsgenehmigung und eine Meldepflicht trifft für diesen Zeitraum auch nicht zu. Wenn du allerdings länger bleibst, musst du dich offiziell anmelden und registrieren lassen.
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