Ynoxa
Was passier wenn ich für die Betriebsrente keine Krankenkassenbeiträge bezahle
Ich lebe in Spanien und könnte mich hier recht günstig privat versichern. Da ich als deutsche Rentnerin leider pflichtversichert bin, kann ich das nicht tun. Nun werden auf meine Betriebsrente auch noch Beiträge erhoben, die ich freiwillig abführen soll. Was passiert mir wenn ich diese einfach nicht zahle?
Antworten (2)
Zitat : " Da ich als deutsche Rentnerin leider pflichtversichert bin, kann ich das nicht tun.
Das ist sicher falsch. Du kannst jederzeit im Ausland eine PKV abschließen. In Ungarn beispielsweise kostet so etwas bei einem Einstiegsalter von 65 Jahren etwa 60 Euro im Monat. Diese Kosten sind dann eben zusätzliche zu deinen Kosten der Pflichtversicherung. Allerdings sollte man sehr genau auf den Leistungsumfang sehen.
Das ist sicher falsch. Du kannst jederzeit im Ausland eine PKV abschließen. In Ungarn beispielsweise kostet so etwas bei einem Einstiegsalter von 65 Jahren etwa 60 Euro im Monat. Diese Kosten sind dann eben zusätzliche zu deinen Kosten der Pflichtversicherung. Allerdings sollte man sehr genau auf den Leistungsumfang sehen.
Nicht zu bezahlen ist keine gute Lösung. Aber vielleicht haben Sie folgende Alternative:
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung endet nämlich, wenn Versicherte dauerhaft Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das gilt auch für pflichtversicherte Rentner. Wenn Sie also, bis auf gelegentliche Besuche, nicht mehr in Deutschland leben und hier auch nicht mehr gemeldet sind, besteht keine Pflichtversicherung mehr. Sie müssen lediglich die Abmeldung, in der der Verzug ins Ausland bescheinigt ist, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dann endet die Krankenversicherung in Deutschland. Die Krankenkasse informiert dann die Stelle, von der Sie Rente bekommen. Diese wird dann keine Beiträge mehr einbehalten bzw. wird die Krenkenkasse keine Beiträge mehr fordern.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei Besuchen in Deutschland keine Versicherung mehr haben und ggf. eine Auslandskrankenversicherung in dem Land abgeschlossen werden sollte, in dem Sie nun leben.
Die Versicherungspflicht lebt übrigens wieder auf, wenn Sie Ihren Wohnsitz zurück verlegen. Ihre alte Krankenkasse muss Sie dann wieder aufnehmen, wenn Sie keine neue gewählt haben.
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung endet nämlich, wenn Versicherte dauerhaft Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Das gilt auch für pflichtversicherte Rentner. Wenn Sie also, bis auf gelegentliche Besuche, nicht mehr in Deutschland leben und hier auch nicht mehr gemeldet sind, besteht keine Pflichtversicherung mehr. Sie müssen lediglich die Abmeldung, in der der Verzug ins Ausland bescheinigt ist, bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dann endet die Krankenversicherung in Deutschland. Die Krankenkasse informiert dann die Stelle, von der Sie Rente bekommen. Diese wird dann keine Beiträge mehr einbehalten bzw. wird die Krenkenkasse keine Beiträge mehr fordern.
Bedenken Sie jedoch, dass Sie bei Besuchen in Deutschland keine Versicherung mehr haben und ggf. eine Auslandskrankenversicherung in dem Land abgeschlossen werden sollte, in dem Sie nun leben.
Die Versicherungspflicht lebt übrigens wieder auf, wenn Sie Ihren Wohnsitz zurück verlegen. Ihre alte Krankenkasse muss Sie dann wieder aufnehmen, wenn Sie keine neue gewählt haben.