Zauberfee
Was passiert mit der Rente bei Arbeitslosigkeit? Kann man trotzdem in die Versicherung einzahlen?
Antworten (5)
Hm, knifflig, für Renten bin ich kein Fachmann und ich weiß nicht, wie der Fall liegt je nachdem ob man pflichtversichert ist oder nicht, kann sich das sehr unterscheiden.
Falls Arbeitslose das nicht sind, können sie freiwillig in eine Rentenversicherung einzahlen, wofür man einen Antrag stellen muss (wahrscheinlich bei der letzten Rentenversicherung, bei der man war), sodass man in einem gewissen Rahmen weiter einzahlen kann (unbedingt genau beraten lassen wieviel man freiwillig einzahlen sollte, hat zum Teil erhebliche Einflüsse (liegt am komplizierten Rentengesetz)!
Falls Arbeitslose nicht pflichtversichert sind: Während der Laufzeit des ALG I wird die Renteneinzahlung beibehalten (bei glaube 80% der letzten Einzahlung zu Erwerbszeiten), ab Beginn des ALG II (also Hartz IV) wird nur sehr wenig eingezahlt (SEHR wenig!) und das auch nur, wenn man vorher mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.
Falls Arbeitslose das nicht sind, können sie freiwillig in eine Rentenversicherung einzahlen, wofür man einen Antrag stellen muss (wahrscheinlich bei der letzten Rentenversicherung, bei der man war), sodass man in einem gewissen Rahmen weiter einzahlen kann (unbedingt genau beraten lassen wieviel man freiwillig einzahlen sollte, hat zum Teil erhebliche Einflüsse (liegt am komplizierten Rentengesetz)!
Falls Arbeitslose nicht pflichtversichert sind: Während der Laufzeit des ALG I wird die Renteneinzahlung beibehalten (bei glaube 80% der letzten Einzahlung zu Erwerbszeiten), ab Beginn des ALG II (also Hartz IV) wird nur sehr wenig eingezahlt (SEHR wenig!) und das auch nur, wenn man vorher mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat.
man kann sich auch als arbeitsloser mit riester zusatzversichern, es gibt dafür einen mindestsatz (um die 10 euro). nur mal so nebenbei. ansonsten hat man im zweifel halt am ende wieder die grundsicherung.
sie sollten mal bei experten nachfragen, z. b. bei der deutschen rentenversicherung, die müssen das wissen: Servicetelefon 0800 10004800
sie sollten mal bei experten nachfragen, z. b. bei der deutschen rentenversicherung, die müssen das wissen: Servicetelefon 0800 10004800
während der arbeitslosigkeit zahlt das arbeitsamt oder später das jobcenter einen bestimmten beitrag in die rentenversicherung ein (allerdings nur bei alg I, für alg II wurde die zahlung abgeschafft). dieser wird dann zur berechnung der rente hinzugezogen. natürlich kannst du aus eigener tasche den beitrag aufstocken, um später mehr zu haben.
Wenn du es von deinem Arbeitslosengeld abzweigen kannst, darfst du freiwillig einzahlen. Doch die Zahlungen sind so knapp bemessen, das ist eigentlich keinem möglich. Dein Vermögen wird auch auf die Zahlungen angerechnet. Nur Riesterverträge bleiben unangetastet, müssen meist aber ruhen.
Üblicherweise wird der Rentenbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt weiter eingezahlt (zumindest bei ALG I, bei ALG II geschieht dies seit 2011 nicht mehr). Diese Arbeitslosenzeiten werden dann später als solche angerechnet. Will man sich hier besser absichern, ist es sinnvoll, in eine private Rentenversicherung einzuzahlen.