Was passiert mit unserem Gemeinsamen Häuschen ,wenn meine Frau wirklich ernsthaft ein Pflegefall werden würde ,und ich Sie allein daheim nicht mehr Pflegen könnte ?
Antworten (4)
Leider ist die Frage verwirrend gestellt....
Dem Häuschen passiert erst mal grundsätzlich gar nix, weil du hast ja dann genug Zeit, dein Haus zu pflegen!
Falls du jetzat auf iwelche Pflegekosten anspielst, wird es dir durchaus zugemutet, dein Vermögen zu verkloppen um für einen Teil der Kosten aufzukommen, ja.
Dem Häuschen passiert erst mal grundsätzlich gar nix, weil du hast ja dann genug Zeit, dein Haus zu pflegen!
Falls du jetzat auf iwelche Pflegekosten anspielst, wird es dir durchaus zugemutet, dein Vermögen zu verkloppen um für einen Teil der Kosten aufzukommen, ja.
Das wird von den Enkeln versoffen.
Alles andere hängt davon ab, welche Pflegestufe deine Frau bekommen wird, welche sonstigen Vermögenswerte vorhanden sind, wie hoch das (Renten)Einkommen sein wird.
Alles andere hängt davon ab, welche Pflegestufe deine Frau bekommen wird, welche sonstigen Vermögenswerte vorhanden sind, wie hoch das (Renten)Einkommen sein wird.
Wenn Deine Frau in ein Pflegeheim muss, dann gehe davon aus, dass ihr Eigenanteil an den Pflegekosten je nach Bundesland zwischen 1500 und 2500 €/Monat liegen wird.
Dafür wird zunächst ihr Einkommen (Rente und was sonst noch so kommt) herangezogen, danach ihr (Euer gemeinsames) Vermögen bis auf einen Rest von 10.000 €.
Danach KANN die Immobilie herangezogen werden, wenn sie größer ist als ein "angemessenes Hausgrundstück". Die Definition ist etwas schwammig. Ist sie kleiner und wohnst Du noch da, ist das Haus Schonvermögen und muss nicht verwertet werden. Ist sie größer, wird Sozialhilfe in der Regel nur als Darlehen gewährt und später von den Erben die Rückzahlung aus dem Hausverkauf verlangt.
Lass Dich bei einem Notar beraten, wie Du das Häuschen behalten und ggf sogar für Deine Kinder sichern kannst. Es gibt da Möglichkeiten, das führt aber hier zu weit.
Dafür wird zunächst ihr Einkommen (Rente und was sonst noch so kommt) herangezogen, danach ihr (Euer gemeinsames) Vermögen bis auf einen Rest von 10.000 €.
Danach KANN die Immobilie herangezogen werden, wenn sie größer ist als ein "angemessenes Hausgrundstück". Die Definition ist etwas schwammig. Ist sie kleiner und wohnst Du noch da, ist das Haus Schonvermögen und muss nicht verwertet werden. Ist sie größer, wird Sozialhilfe in der Regel nur als Darlehen gewährt und später von den Erben die Rückzahlung aus dem Hausverkauf verlangt.
Lass Dich bei einem Notar beraten, wie Du das Häuschen behalten und ggf sogar für Deine Kinder sichern kannst. Es gibt da Möglichkeiten, das führt aber hier zu weit.
Dann gibt es immer noch die Möglichkeit, dass ein Pflegedienst mehrmals am Tag ins Haus kommt, auch nachts. Wenn das nicht reicht, kann man sich eine 24h Pflegekraft holen. Ob das Häuschen dran glauben muss, kann man sich ausrechnen, indem man sich die Heimkosten anschaut und das Pflegegeld, das einem gezahlt wird. Vielleicht reicht es auch gerade so. Eine andere Frage ist, ob man alleine das Haus bewohnen möchte.