Was passiert wenn ich mit einem 125cc junior bike auf dem Feldweg erwischt werde?
Hi bin 12 und würde mir gern ein 125cc junior bike holen. Die teile sind schon teuer. Könnt ihr mir ein paar verlinken? Was passiert eigentlich wenn mich jemand damit auf dem Feldweg erwischt?
Antworten (22)
Wer glaubt alt genug zu sein, um gegen Gesetze verstoßen zu können, schafft es auch selbst, sich im Internet alle benötigten Infos zu beschaffen. Was sagen denn die Eltern zum Beginn einer solchen Karriere?
So ein Kauf fällt zudem nicht unter den Taschengeldparagraph.
So ein Kauf fällt zudem nicht unter den Taschengeldparagraph.
Da der Preis für eine solche Maschine nicht unter den Taschengeldparagraphen fallen dürfte, müssten deine Erziehungsberechtigten den Kauf genehmigen. Wenn du dann mit dem Teil im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs bist, wozu auch Feldwege zählen, bekommen die den ganzen Ärger ab. Auf jeden Fall gibt es Punkte in Flensburg und eine saftige Geldbuße dazu. Wiederholt sich das, steht irgendwann das Jugendamt auf der Matte.
Es passiert nichts, wenn du das mit Genehmigung desjenigen machst, dem das Feld gehört. Ist ja Privatgrundstück. Wenn nicht, wie auf öffentlicher Straße, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis, keine Lappalie. Auch wenn du noch nicht strafmündig bist, eine Zulassungssperre für den künftigen Führerschein von zwei Jahren ist drin.
Eher stellt sich die Frage, wie du an das Bike kommen willst. Kaufverträge darfst du nur im Rahmen des üblichen Taschengelds eingehen.
Eher stellt sich die Frage, wie du an das Bike kommen willst. Kaufverträge darfst du nur im Rahmen des üblichen Taschengelds eingehen.
Von einer expliziten Sperre, den Fühhrerschein zu machen ...
... schon Punkte imn Flensburg zu haben, bevor man den Führerschein macht. Als Prüfer hätte ich da aber ein ganz besonderes Auge auf Dich.
... schon Punkte imn Flensburg zu haben, bevor man den Führerschein macht. Als Prüfer hätte ich da aber ein ganz besonderes Auge auf Dich.
Ähhh, mit 12 ist man noch nicht strafmündig. Kann dann ein 12-jähriges Kind überhaupt Punkte bekommen? Darf eine Handlung vor der Strafmündigkeit zur Führerscheinsperre führen?
Feldwege kann man nicht einfach "absperren". Das kann nur die zuständige Gemeinde und auch nur aus sehr gutem Grund. Ein Feldweg gehört zum öffentlichen Straßenland.
a. Siehe netter_fahrer
b. Du bist ja ein Stadtkind, weshalb redest Du hier mir?
c. Natürlich muss man auch einen Privatweg absperren, wenn jemand ohne Führerschein da fahren möchte.
b. Du bist ja ein Stadtkind, weshalb redest Du hier mir?
c. Natürlich muss man auch einen Privatweg absperren, wenn jemand ohne Führerschein da fahren möchte.
Korrektur:
a. Siehe netter_fahrer
b. Du bist ja ein Stadtkind, weshalb redest Du hier mit?
c. Natürlich muss man auch einen Privatweg absperren, wenn jemand ohne Führerschein da fahren möchte.
a. Siehe netter_fahrer
b. Du bist ja ein Stadtkind, weshalb redest Du hier mit?
c. Natürlich muss man auch einen Privatweg absperren, wenn jemand ohne Führerschein da fahren möchte.
Früher waren wir mit dem Moped auf einem Feldweg schneller als die Grünen mit ihrem Volkswagen . . .
Noch einmal, in der Hoffnung, dass es dann nicht nur gelesen, sondern auch verstanden wird. Ein Feldweg ist kein Privatweg (Ausnahmen mag es geben) und kann nicht einfach gesperrt werden. Dies kann nur mit guter Begründung die Kommune, in deren Eigentum der Feldweg steht, entscheiden.
Wer natürlich aus Trotz und der Devise, egal um was es geht, ich muss widersprechen, kommentiert, dem kann man die Reallität wohl nicht nahebringen.
Wer natürlich aus Trotz und der Devise, egal um was es geht, ich muss widersprechen, kommentiert, dem kann man die Reallität wohl nicht nahebringen.
Der Stadtmensch und das Landei haben unterschiedliches Wissen. Es gibt Wirtschaftswege, Feldwege, Waldwege und einfach Wege, die im Zuge der Dreifelderwirtschaft nun mal so zwischen 2 oder mehreren Flurstücken entstanden. Da die Flurstücke sich in irgendjemandes Besitz befinden, sind auch Wege, die da in den Jahrhunderten entstanden sind, immer noch in des Eigentümers Hand. Das bedeutet, wenn ich da einen Zaun, Schranke oder sonstige Absperrung/Beschilderung anbringe, tu ich das auf meinem Grund und Boden.
Wer also auf derartigen Wegen (Feldwegen da mitten in meinem/unserem Feld) mit einem Fahrzeug ohne Führerschein fährt, darf das mit des Eigentümers Genehmigung, muss allerdings dafür Sorge tragen, dass Oma Lina nicht beim Spaziergang mit dem Hund überfahren wird.
So nun gockel mal schön nach Dreifelderwirtschaft, Flurstücken, Feld- und Waldwegen, Gewann(e) und deren Entstehung inklusive Besitzrechte. Ansonsten rate ich zum Bus und Bahnverkehr in der Stadt, da ist alles so schön schwarz-weiß inklusive Absperrrechte und Beschilderung.
Viel Glück.
Wer also auf derartigen Wegen (Feldwegen da mitten in meinem/unserem Feld) mit einem Fahrzeug ohne Führerschein fährt, darf das mit des Eigentümers Genehmigung, muss allerdings dafür Sorge tragen, dass Oma Lina nicht beim Spaziergang mit dem Hund überfahren wird.
So nun gockel mal schön nach Dreifelderwirtschaft, Flurstücken, Feld- und Waldwegen, Gewann(e) und deren Entstehung inklusive Besitzrechte. Ansonsten rate ich zum Bus und Bahnverkehr in der Stadt, da ist alles so schön schwarz-weiß inklusive Absperrrechte und Beschilderung.
Viel Glück.
Für mich ist ein Feldweg ein Weg, der meist auf dem privaten Grund und Boden eines "Bauern" verläuft, für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist und dem Bauern nur dazu dient, von seinem Hof auf seine Felder zu gelangen. Diese Feldwege sind sicher Privatwege, sind meistens nur vom Hof zu ereichen und oft ohnehin gesperrt. Meistens sind es auch Sackgassen.
Dazu gibt es aber auch tatsächlich Feldwege, die zur Kommune oder zum Landkreis gehören und als öffentliche, meist unbefestigte Verbindungsstrassen dienen. Welcher Typ nun häufiger ist und von welchem Typ wir hier ausgehen müssen bleibt unklar.
Den ersten Typ Feldweg darf der Bauer sperren, den anderen Typen nicht.
Dazu gibt es aber auch tatsächlich Feldwege, die zur Kommune oder zum Landkreis gehören und als öffentliche, meist unbefestigte Verbindungsstrassen dienen. Welcher Typ nun häufiger ist und von welchem Typ wir hier ausgehen müssen bleibt unklar.
Den ersten Typ Feldweg darf der Bauer sperren, den anderen Typen nicht.
Ein Feldweg ist meistens ein Wirtschaftsweg der im öffentlichen Eigentum steht und eben nicht einem bestimtmen Landwirt gehört, sondern Eigentum der jeweiligen Gemeinde ist. Sicher gibt es auch private Feldwege, aber auch die darf man nicht so einfach in Beschlag nehmen. Privat heißt nicht, dass man machen darf, was man will. So gilt eine Anleinpflicht für Hunde auch für Wälder im Privatbesitz und der Waldbesitzer darf da auch keine Leute ohne Jagdlizenz herumballern lassen. Wir sin in Deutschland und da herrscht Ordung! (Meistens oder jednefalls ab und an glaube ich :-)
Könnten sich hier nur Landeier beteiligen oder Menschen, die auch schon einmal eine Gemarkung mit Feld, Wald und Wiesenwege live gesehen haben? Ich meine damit keine Spaziergänger, die den Fiffy mal 300 m aus dem Ort rausführen, sondern Menschen, die die 1000 - 3000ha ihres Dorfes komplett kennen.
Ich kann zwar nicht für die ganze Republik sprechen, aber in Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg und Bayern ist wohl Skortis Vermutung richtig. Die meisten Feld und Waldwege befinden sich in Privatbesitz. Das hat etwas mit den eher kleinbäuerlichen Strukturen in diesen Bundesländern zu tun. Nur die Verbindungswege aus dem Ort ins Feld und zwischen den "Gewannen" sind in der Regel öffentlich. Die Gewann ist zwar ein uralter Begriff und auch heute nicht mehr üblich, die Strukturen gibt es aber noch.
Im Rest der Republik, besonders im Osten, sind die Feldwege bedingt durch die viel größeren Flurstücke überwiegend in öffentlicher Hand. Hier war schon vor 200 Jahren eher der Großgrundbesitz üblich und im Osten nach dem Krieg die LPG ursächlich.
Das beantwortet aber alles nicht die Frage.
Ich kann zwar nicht für die ganze Republik sprechen, aber in Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden- Württemberg und Bayern ist wohl Skortis Vermutung richtig. Die meisten Feld und Waldwege befinden sich in Privatbesitz. Das hat etwas mit den eher kleinbäuerlichen Strukturen in diesen Bundesländern zu tun. Nur die Verbindungswege aus dem Ort ins Feld und zwischen den "Gewannen" sind in der Regel öffentlich. Die Gewann ist zwar ein uralter Begriff und auch heute nicht mehr üblich, die Strukturen gibt es aber noch.
Im Rest der Republik, besonders im Osten, sind die Feldwege bedingt durch die viel größeren Flurstücke überwiegend in öffentlicher Hand. Hier war schon vor 200 Jahren eher der Großgrundbesitz üblich und im Osten nach dem Krieg die LPG ursächlich.
Das beantwortet aber alles nicht die Frage.
Es gibt halt unterschiedliche Wahrnehmungen zu Feldwegen. Nun habe ich im Wiki gelesen, dass es offenbar auch länderspezifische Unterschiede in Deutschland gibt. Aus dem Wiki:
"In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. "
Also zumindest in meiner Heimat sind Feldwege (eine Unterform der Wirtschaftswege) Privatwege, selbst wenn sie der Gemeinde gehören.
"In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. "
Also zumindest in meiner Heimat sind Feldwege (eine Unterform der Wirtschaftswege) Privatwege, selbst wenn sie der Gemeinde gehören.
Keine Ahnung.
Aber aus meiner Jugend kenne ich noch den Spruch "Polizei, dein Freund und Helfer".
Ich würde einfach bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle vorbeigehen und fragen.
Aber aus meiner Jugend kenne ich noch den Spruch "Polizei, dein Freund und Helfer".
Ich würde einfach bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle vorbeigehen und fragen.