Leesamuelese
Was versteht man unter dem Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit bei einem 400€ Job?
Antworten (3)
Wer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, ist versicherungsfrei
Brutt = Netto
Aus den Pauschalbeträgen, die der Arbeitgeber zur Rentenversicherung zahlt, werden zusätzliche Monate für die Rente erworben (Faustregel: 1 Jahr geringfügig entlohnte Beschäftigung bringt ca 2 zusätzliche Monate).
Wem dies zu wenig ist, kann gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten. Der Arbeitnehmer wird dann versicherungspflichtig und zahlt zur Rentenversicherung einen Aufstockungsbetrag. Die Summe aus dem pauschalen Arbeitgeberbetrag und dem Aufstockungsbetrag beträgt 19.9% des monatlichen Entgelts, mindestens 30.23 EUR. Der Mindestbetrag enspricht einem monatlichen Einkommen von 155 EUR.
Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann nicht wiederrufen werden. Er gilt so lange, wie die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird, für die der Verzicht erklärt wurde.
Quelle: http://www.rententips.de/rententips/mijob/04.php
Brutt = Netto
Aus den Pauschalbeträgen, die der Arbeitgeber zur Rentenversicherung zahlt, werden zusätzliche Monate für die Rente erworben (Faustregel: 1 Jahr geringfügig entlohnte Beschäftigung bringt ca 2 zusätzliche Monate).
Wem dies zu wenig ist, kann gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten. Der Arbeitnehmer wird dann versicherungspflichtig und zahlt zur Rentenversicherung einen Aufstockungsbetrag. Die Summe aus dem pauschalen Arbeitgeberbetrag und dem Aufstockungsbetrag beträgt 19.9% des monatlichen Entgelts, mindestens 30.23 EUR. Der Mindestbetrag enspricht einem monatlichen Einkommen von 155 EUR.
Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann nicht wiederrufen werden. Er gilt so lange, wie die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird, für die der Verzicht erklärt wurde.
Quelle: http://www.rententips.de/rententips/mijob/04.php
wer einen minijob hat, ist versicherungsfrei, d. h. er bekommt brutto = netto. der arbeitgeber zahlt einen geringen beitrag zur rentenversicherung. wem das zuwenig ist, kann seinen verzicht auf die befreiung erklären und zusätzliche beiträge in den rentenversicherung einzahlen.
Minijobber brauchen keinen Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, wenn sie nicht möchten. Wenn sie jedoch auf diese Freiheit verzichten und stattdessen einen vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag zahlen wollen, müssen sie das dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Dann zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbetrag von 15 Prozent, und der Arbeitnehmer die restlichen 4,9 Prozent.