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Gast

WegerechT für Haus Baujahr 1890

3 Häuser nebeneinander Nr. 6, 7 und 8,
wobei mein Haus Nr 8 Hinterlieger ist, also als erstes ( 1890) gebaut wurde. Nr 6 und 7 kamen später hinzu. Nun verwehrt mir Nr 7 die Durchfahat zu meinem Grundstück, weil nichts im Grundbuchamt eingetragen ist. Gibt es Hilfe? Danke Pia
Frage beantworten Frage Nummer 3000276529 Frage melden

Antworten (3)
mantrid
Hilfe könnte es im § 917 BGB geben. Für ein Notwegerecht als Befahrensrecht müssen aber die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein. Kerngesunden Leuten ist es durchaus zuzumuten, den Weg bis zur Straße zu Fuß zurückzulegen und das Auto dort oder sogar ein paar Straßen weiter zu parken. Bei jemanden mit dem Schwerbehindertenstatus "aG" dürfte die Bewertung des Gerichts anders ausfallen.
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SteffanK
Ich würde mich auch an einen Anwalt melden als hier eine vernünftige Antwort zu erwarten
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micle
Lieber Gast, wie war dein Haus denn seit 1890 an die verkehrstechnische Erschliessung angebunden bevor Nr. 6 und Nr. 7 gebaut hatten? Offensichtlich schon immer über fremde Grundstücke. Es muss eine Regelung mit oder zumindest eine Duldung von den Vorbesitztern der Grundstücke 6 und 7 gegeben haben. Schlecht, wenn dies nicht förmlich als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist, wobei ein Geh- und Fahrtrecht Grundsätzlich auch unabhängig von einer Eintragung im Grundbuch bestehen kann, z. B. in Form eines Notwegerechts.
Ohne Anwalt wirst Du wohl leider nicht weiterkommen, wenn die Eigentümer dir die Überfahrt verweigern.
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