mikeusa
Weiss jemand ob die Pflicht fuer den neuen "PERSO" auch fuer Deutsche gilt, die im Ausland leben?
Stern.de berichtete, dass die Ausstellung eines sog. "Perso" Pflicht fuer jeden deutschen Staatsbuerger sei. Ich lebe in den USA. Nach Ablauf meines alten deutschen Personalausweises wollte ich einen neuen ausstellen lassen. Vom EW-Meldeamt meiner letzten Wohngemeinde in D erhielt ich (ca. 2005) den Bescheid, dass dafuer ein Wohnsitz in D notwendig waere. Hat sich dies beim neuen Perso geaendert?
Antworten (14)
was willst du mit nem perso in den usa? du hast dich dort mit dem reisepass auszuweisen.
und den bekommst du auch bei den vertretungen der bundesrepublik in den einzelnen staaten der usa.
und den bekommst du auch bei den vertretungen der bundesrepublik in den einzelnen staaten der usa.
spamonmass! Deine Antwort ist natuerlich Quatsch! Ich habe nicht gefragt wozu ich den Perso brauche, sondern schlicht und einfach ob ich die Pflicht habe einen ausstellen zu lassen! Wenn Du nichts weisst, das meine Frage beantwortet, dann solltest Du kein oberflaechliches Zeug schreiben! Ausserdem gibt es Flugzeuge, mit denen man auch von USA nach D reisen kann!
Fragen Sie doch bei der deutschen Botschaft oder beim Auswärtigen Amt nach. Dort erhalten Sie eine rechtssichere Auskunft.
Durch den neuen Perso hat sich nichts geändert.
Nachzulesen im § 1 PersAuswG Ausweispflicht
Dort steht :
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Quelle:
Nachzulesen im § 1 PersAuswG Ausweispflicht
Dort steht :
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
Quelle:
@mikeusa: Ausserdem gibt es Flugzeuge, mit denen man auch von USA nach D reisen kann!
Toll, für einen Personalausweis, den man im außereuropäischen Ausland eh nicht braucht, mal eben mit dem Flieger um die halbe Erde düsen, kostet ja nichts! Wozu gibt es Konsulate?
Toll, für einen Personalausweis, den man im außereuropäischen Ausland eh nicht braucht, mal eben mit dem Flieger um die halbe Erde düsen, kostet ja nichts! Wozu gibt es Konsulate?
Nein. Der Perso ist nur für in Deutschland lebende Deutsche Pflicht. Du hast ja dafür einen US-Perso bzw. die Aufenthaltsgenehmigung.
@Forenschreck
Ich sagte nicht, dass ich wegen der Ausstellung eines Perso nach D fliege! Ich glaube es ist nicht verboten ab und zu nach D zu reisen! Dann ist das Herumtragen eines Passes nicht so bequem und sicher wie das eines Perso - dass nicht schon wieder was spitzfindig falsch interpraetiert wird: ich habe noch Familie in D und kann dort meinen Pass sicher deponieren wenn ich in D herumreise - auch in Hotelsafes sind Papiere heute sicherer als auf der Strasse!
Ich sagte nicht, dass ich wegen der Ausstellung eines Perso nach D fliege! Ich glaube es ist nicht verboten ab und zu nach D zu reisen! Dann ist das Herumtragen eines Passes nicht so bequem und sicher wie das eines Perso - dass nicht schon wieder was spitzfindig falsch interpraetiert wird: ich habe noch Familie in D und kann dort meinen Pass sicher deponieren wenn ich in D herumreise - auch in Hotelsafes sind Papiere heute sicherer als auf der Strasse!
Vielleicht wäre es auch für Vollzitat-Schlauberger empfehlenswert, etwas weiter zu lesen als bis zum § 1. Nur so als Tipp. Dann könnte man nämlich evtl. auch erfahren, dass man keinen Personalausweis braucht, wenn man im Gefängnis sitzt ODER EINEN GÜLTIGEN REISEPASS besitzt. ich habe schon seit 15 Jahren keinen Personalausweis mehr.
PS: was könnte wohl "und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen" bedeuten? Na? Dazu muss man wohl in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sein, oder?
@alle, die es interessiert
Danke fuer Euere Bemuehungen!
Ich habe es nun endlich selbst eindeutig recherchieren koennen:
1. Wenn man einen Pass hat, genuegt dies der Ausweispflicht.
2. Ab 2013 koennen auch Auslandsdeutsche bei den jeweiligen Auslandsvertretungen Personalausweise beantragen.
Es waere ja auch eine Benachteiligung fuer diejenigen, die die neuen elektronischen Optionen nuetzen wollen! Ausserdem will man ja seinen wichtigeren Reisepass nicht mit sich rumtragen, wenn man in D oder der EU unterwegs ist.
Danke fuer Euere Bemuehungen!
Ich habe es nun endlich selbst eindeutig recherchieren koennen:
1. Wenn man einen Pass hat, genuegt dies der Ausweispflicht.
2. Ab 2013 koennen auch Auslandsdeutsche bei den jeweiligen Auslandsvertretungen Personalausweise beantragen.
Es waere ja auch eine Benachteiligung fuer diejenigen, die die neuen elektronischen Optionen nuetzen wollen! Ausserdem will man ja seinen wichtigeren Reisepass nicht mit sich rumtragen, wenn man in D oder der EU unterwegs ist.
Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass es in Deutschland keine ständige Ausweispflicht gibt. Man ist also nicht verpflichtet, seinen Reisepass oder Personalausweis ständig mit sich herumzutragen. Diese Verpflichtung besteht nur beim Grenzübertritt.
In der DDR war dies anders, dort musste man sein Personaldokument ständig bei sich führen. Ein bedeutender Unterschied zur Rechtslage in der BRD.
In der DDR war dies anders, dort musste man sein Personaldokument ständig bei sich führen. Ein bedeutender Unterschied zur Rechtslage in der BRD.