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Jonas Stein

Welche Betriebsnebenkosten kann ich anfechten und welche Kosten dürfen gar nicht abgerechnet werden?

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Antworten (5)
MaG666
zu Frage 1: Anfechten kannst du sämtliche Kosten, die deiner Meinung nach zu hoch abgerechnet wurden. Wenn du der Meinung bist, verlange beim Vermieter Einblick in die Originalabrechnungen und setzt dich ggf. mal mit einen Anwalt für Mietrecht oder dem Mieterbund in Verbindung
zu Frage 2: Das Stichwort lautet "nicht umlagefähige Nebenkosten". Alles weitere dazu liefert dir google.
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Je4hallo
Geh mal im Internet auf die Seite www.bfw-online.de/informationen/nebenkosten.html. da findest Du genau aufgelistet, was alles abgerechnet werden darf. Ich denke, Deine Frage ist dann beantwortet. Was nicht enthalten ist, ist nicht abrechenbar und somit anfechtbar. Wenn Du Dir nicht sicher bist, dann geh zum Mieterschutzbund.
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BenneterBo
Anfechten kannst du alles, wenn du einen plausiblen Grund hast. Nur weil dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung erstellt hat, muss sie ja noch nicht korrekt sein. Beispielsweise dürfen Kosten der Hausverwaltung und Kosten der Gebäudeversicherung nicht auf den Mieter umgelegt werden.
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Teresa Köhler
Frag besser was dazu gehört: Allgemeiner Strom für Treppenhaus udn Lift, Hausmeisterkosten, Gartenpflege, falls sie wirklich gemacht wird, Reinigung des Treppenhauses, Abwassergebühren, Müllgebühren, Grundsteuern, Streusalz.
Also eigentlich alles, was für deine Wohnung so anfällt.
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MaG666
@BenneterBo: Deine Antwort stimmt nicht ganz. Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug zählen sehr wohl zu den umlagefähigen Kosten.
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