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Gast

WElche Fallstricke gibt es bei der Volljährigenadoption in Deutschland?

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Walnussvernichter
Vor einer Adoption sollte man sich generell gründlich Gedanken machen, ob man das alles so will. Das gilt für beide Seiten. Es gibt zum Beispiel eine komplett neue Geburtsurkunde und es ist fast so, als ob das vorherige Leben komplett ausgelöscht worden ist. Die Rechte und Pflichte gehen mit dem Tage der Adoption direkt auf die Adoptiveltern bzw. das Adoptierte "Kind/Erwachsenen" über. Umgekehrt sind alle Rechte und Pflichten gegenüber den leiblichen Eltern aufgehoben.
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arthGermania3
Egal ob man jemand Volljähriges oder ein Kind adoptiert, es gibt grundsätzlich eine neue Geburtsurkunde und die alte wird vernichtet. Genauso, wie mit Abgabe der Geburtsurkunde, gehen alle Rechte und Pflichten auf die neue Familie über. Dies gilt sowohl für die Rechte und Pflichten des Adoptierten als auch für die der "neuen" Eltern.
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kevin-notalonehome_203
Der sicherlich zahlenmässig oft übersehene Fallstrick ist, dass für eine Volljährigenadoption zwei Urkunden benötigt werden. Dies ist einerseits eine notarielle Beurkundung des Anzunehmenden und eine notariell beglaubigte Form des Annehmenden. Hier ist wichtig, dass der Antrag nur persönlich, also kein Vormund oder Vertreter eingesetzt werden darf, daher bei der Unterzeichnung beide anwesend sein müssen.
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