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hoffeman234

Welche Folgen hat eine Annahmeverweigerung bei einem Paket? Kann der Absender trotzdem Geld verlangen?

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Antworten (6)
Truelo
Hast Du den Inhalt des Paketes bestellt? Dann sollten die AGB/Vertagsbestimmungen des Anbieters die Regelungen zur Annahmeverweigerung enthalten. Allgemein würde ich sagen, wenigstens die Versandkosten können von Dir gefordert werden, Du hast die Kosten ja verursacht.
Hast Du nicht bestellt kannst Du normalerweise ohne Probleme/Forderungen verweigern.
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SchlawinerWitzel
Auch wenn du von deinem Widerrufrecht bei bestellten Waren Gebrauch machen möchtest, musst du das Paket erstmal annehmen. Firmen haben oft Sonderkonditionen mit Logistikunternehmen und die musst du einhalten, sonst wirst du Schadensersatzpflichtig.
Hast du nichts bestellt brauchst du auch nichts annehmen.
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benfJohnny147
Kommt darauf an, warum Du die Annahme verweigerst. Außerdem soltest Du in den AGBs der Firma nach lesen, welche Kosten in diesem Fall erhoben werden. Manchmal mußt du die Transportksoten zahlen. Liegt allerdings ein berechtigter Grund vor, dann entfallen auch die.
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Herr_Schneiderle2
Das hängt natürlich ganz davon ab, ob du das Paket bestellt hast oder nicht. Bei von dir bestellten Waren bist du grundsätzlich erst mal zur Abnahme und Bezahlung verpflichtet, sonst kommen Schadensersatzforderungen auf dich zu. Bei unbestellten Waren (Werbesendungen etc.) brauchst du das Paket nie anzunehmen.
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GMAN346734
Sofern es sich nicht um einen für dich individuell produzierten Artikel handelt, hast du ja bei Bestellungen, die unter das Fernabsatzgesetz laufen, immer das gesetzliche Rücktrittsrecht von mindestens 14 Tagen. Das bedeutet im Falle einer Nichtannahme, dass du von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machst.
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mantrid
Pactra sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Bei einem Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet die Ware zu bezahlen und abzunehmen! Ein Annahmeverweigerung ersetzt keinen Widerruf des Vertrages. Wenn Du also nur die Annahme verweigerst ohne vorher widerrufen zu haben (die Beweispflicht hierfür liegt bei Dir!), erfüllst Du Deine Verplichtung aus dem Kaufvertrag nicht und machst Dich ggf. schadensersatzpflichtig.
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