Antworten (4)
Erst mal ist es für den Käufer eine recht sichere Sache, wiel er zur Not den Betrag zurückbuchen lassen kann.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die Kontodaten in falsche Hände gelangen und andere anfangen wild abzubuchen. Die Banken prüfen die Abbuchungserlaubnis nicht.
Für den Verkäufer ist es ein bequemer Weg, weil er recht sicher an sein Geld kommt. Er muss nicht auf die Überweisung des Käufers warten.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die Kontodaten in falsche Hände gelangen und andere anfangen wild abzubuchen. Die Banken prüfen die Abbuchungserlaubnis nicht.
Für den Verkäufer ist es ein bequemer Weg, weil er recht sicher an sein Geld kommt. Er muss nicht auf die Überweisung des Käufers warten.
Bitte den Unterschied beachten:
1. Lastschrifteinzug: Wie highspeed richtig sagt, kann der Käufer seine Lastschrift zurückgeben und sich das Geld wieder holen, sollte etwas mit der Ware nicht stimmen und der Verkäufer lässt Erstattungsfristen verstreichen. (so bezahle ich am liebsten)
2. Abbuchungsverfahren: Hier hat der Käufer NICHT die Möglichkeit, sich das Geld von der bank wieder zu holen.
Kann gut sein, dass das ersteres gemeint war, aber lasst uns in diesem Fachforum dennoch korrekt sein.
1. Lastschrifteinzug: Wie highspeed richtig sagt, kann der Käufer seine Lastschrift zurückgeben und sich das Geld wieder holen, sollte etwas mit der Ware nicht stimmen und der Verkäufer lässt Erstattungsfristen verstreichen. (so bezahle ich am liebsten)
2. Abbuchungsverfahren: Hier hat der Käufer NICHT die Möglichkeit, sich das Geld von der bank wieder zu holen.
Kann gut sein, dass das ersteres gemeint war, aber lasst uns in diesem Fachforum dennoch korrekt sein.
"Egentlich" birgt es gar keine Gefahr und dient ausschließlich einer Arbeitserleichterung für beide Seiten. Allerdings mußt du stets deine Kotoauszüge überprüfen, dass ist ganz wichtig. Du hast allerdings immer die Möglichkeit Beträge auf dein Konto zurück buchen zu lassen, wenn es notwendig ist - da hat der Verkäufer keinen Einfluß drauf.
Meiner Meinung nach keine Gefahren. Du erteilst die Erlaubnis doch nur einmalig und für einen bestimmten betrag. Oder meinst du die Einzugsermächtigung? Die erteilst Du, wenn monatlich verschieden oder gleichbleibende Beträge (Mite, Telefon usw.) gezahlt werden müssen. Du kannst diese jeder Zeit widerrufen oder die Beträge zurück bcuhen lassen.