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Die Kosten, die du hast, weil du eben selbstständig bist. Gehst du einer Bürotätigketi nach, könntest du beispielsweise die Mietkosten deines Arbeitszimmer, den Computerkauf oder den von teurer Software von der Steuer absetzen. Das lässt sich mit Sicherheit machen.
Das unterscheidet sich nicht allzusehr von dem, was du auch als Angestellter absetzen kannst. Alle Ausgaben, die dir im Rahmen deiner Selbstständigkeit enstehen, fließen natürlich in deine Bilanz bzw. deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit ein und vermindern so indirekt auch die Einkommensteuer-Last.
Ich nehme mal an, du verdienst mehr als 17000 im Jahr und bist daher Umsatzsteuerpflichtig. Also wenn du von deinen Einnahmen die Umsatzsteuer abführst, kannst du ausgegebene Umsatzsteuer wieder zurückverlangen. Alles,w as irgendwie mit dem Job zu tun hat kann abgesetzt werden. Druckertinte, Papier, Kaffee für die Kunden, Neue Bürogeräte undundund
Fragen Sie einen Steuerberater. Dem können Sie Ihre Belege zeigen und der sortiert für Sie. Genau genommen ist Ihre Frage nähmlich Unsinnig, da Sie keine Kosten von Ihrer Einkommensteuer absetzen können, sondern Sie können Betriebsausgaben von Ihren Betriebseinnahmen abziehen. Und diesen Gewinn müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Aber es dürfte ja nicht nur die Einkommensteuererklärung gemacht werden, sondern evtl. auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Also: Steuerberater aufsuchen....