Fab Black
Welche Nebenkosten am Haus darf der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen? Und was ist nicht zulässig?
Antworten (5)
Auch diese Frage betrachte ich - im Unterschied - ernsthaft:
Mietnebenkosten sind in der II. Berechnungsverordnung und dort in § 27 Anlage 3 geregelt.
Mietnebenkosten sind in der II. Berechnungsverordnung und dort in § 27 Anlage 3 geregelt.
Ja die Frage stellt sich jedes Jahr aufs neue finde ich. Man hat das gefühl Positionen kommen dazu oder werden teurer. hab hier mal bei Stiftung Warentest eine kurze Auflistung gefunden, was drin sein darf. Vielleicht hilft Dir die.
Den größten Posten machen die "warmen" Nebenkosten für Heizung und Warmwasser aus - falls der Mieter sie nicht direkt abrechnet. Dazu kommen laut Betriebskostenverordnung 16 weitere Punkte für alle laufenden Kosten an Haus und Grundstück. Darunter fallen etwa die Müllabfuhr, das Gehalt des Hausmeisters oder die Straßenreinigung. Es gibt auch den Punkt "Sonstiges" ? bei dem man als Mieter nachfragen sollte, was genau gemeint ist.
Die Unterschiede sind fein: So darf der Vermieter Wartungskosten (z.B. für einen Lift) abrechnen, Reparaturen (wenn der Lift defekt ist) aber nicht! Gebäude- und Haftpflichtversicherungen zählen als Nebenkosten, Hausrats- oder Mietverlustversicherungen nicht. Wenn Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus leer stehen, dürfen die Betriebskosten nicht auf die restlichen Mieter umgelegt werden. Bei Streitigkeiten sollte sich der Mieter alle Belege vom Vermieter zeigen lassen.