Timmy89
Welche Punkte muss ich erfüllen um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu erhalten?
Antworten (4)
Um zu erfahren, welche Bedingungen erfüllt sein müssen um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu erhalten, geht man am Besten zur Ausländerbehörde. Diese können genaue Angaben darüber machen. Es gibt auch die Möglichkeit, im Internet unter dem Suchbegriff "unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erhalten" Dort findet man Listen mit den Bedingungen.
Um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Sie müssen einen gesicherten Lebensunterhalt haben
- seit mehr als 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein
- mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse bezahlt haben
- kein offenes Strafverfahren haben
- gute Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung
- Sie müssen einen gesicherten Lebensunterhalt haben
- seit mehr als 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein
- mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenkasse bezahlt haben
- kein offenes Strafverfahren haben
- gute Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung
Die Aufenthaltsgenehmigung wird als Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt wird (§§ 15 ff. Ausländergesetz, AuslG).
Die Aufenthaltserlaubnis wird dem System der Aufenthaltsverfestigung nach zunächst zweckgebunden und befristet erteilt. Bei dem Erreichen von bestimmten Integrationsleistungen wird die Aufenthaltserlaubnis nach den Vorschriften der §§ 24 - 26 AuslG unbefristet verlängert. Ausländer, die rechtskräfig als Asylberechtigte anerkannt sind und Kontingentflüchtlinge erhalten sogleich nach der Einreise (Feststellung) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (§§ 68 AsylVfG, § 1 III HumHAG)
Die Aufenthaltserlaubnis wird dem System der Aufenthaltsverfestigung nach zunächst zweckgebunden und befristet erteilt. Bei dem Erreichen von bestimmten Integrationsleistungen wird die Aufenthaltserlaubnis nach den Vorschriften der §§ 24 - 26 AuslG unbefristet verlängert. Ausländer, die rechtskräfig als Asylberechtigte anerkannt sind und Kontingentflüchtlinge erhalten sogleich nach der Einreise (Feststellung) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (§§ 68 AsylVfG, § 1 III HumHAG)