StarCheef77
Welche Überstundenregelung gilt, wenn im Vertrag nichts expliziet erwähnt ist? Kann ich mich auf das Arbeitsgesetz berufen?
Antworten (5)
In einer normalen Firma gibt es Betriebsvereinbarungen, die zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat ausgehandelt werden. Da werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. In einem Handwerksbetrieb mit 2 Angestellten legt der Meister die Überstunden fest, weil er Termine einzuhalten hat und keine Kunden verlieren will, und wer da nicht mitmacht, ist leicht ersetzbar.
Ja, kannst Du. Es darf pro Tag maximal 8 Stunden gearbeitet werden, in Ausnahmen auch mal bis zu 10 Stunden, aber im Schnitt dürfen es pro Tag nicht mehr als 8 Stunden sein. Wenn Du also länger arbeiten musst, darfst Du - laut Gesetz - an einem anderen Tag früher gehen, um den Schnitt wieder herzustellen. Inwieweit das realistisch ist, ist aber sicher eine andere Frage...
Wenn wirklich nichts erwähnt ist, bist du nicht verpflichtet mehr Stunden zu arbeiten, als im Vertrag angegeben. Vereinzelte Überstunden kannst du dann also abfeiern. Wenn die Auftragslage das nicht zulässt, müssen sie bezahlt werden. Zuschläge bekommst du aber auch keine.
Wenn es keine vertragliche Regelung zu den Überstunden gibt, muss der Arbeitnehmer nur in aussergewöhnlichen Fällen Überstunden leisten. Das heißt im Klartext: Wenn ein betrieblicher Notstand vorliegt, sollte jeder Mtarbeiter die erforderliche Bereitschaft zeigen. Ansonsten hilft ein Blick ins Arbeitszeitgesetz.