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Gast

Welche Voraussetzungen braucht man als Arbeitnehmer um an einen sogenannten „Papst-Vertrag“ zu bekommen?

Frage beantworten Frage Nummer 3000119063 Frage melden

Antworten (5)
dschinn
Der Zug ist abgefahren.
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Alienne
dschinn, mein Arbeitgeber hat in alten Zeiten auch solche Verträge gemacht, in denen der Satz fehlt "... endet spätestens mit Erreichen der Regelarbeitsrente ...". Auch ich habe einen solchen Vertrag.
Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Arbeitnehmer sich aus einem solchen Vertrag ein lebenslanges Gehalt erstritten hätte. Muss mich unbedingt mal schlauer machen hierzu :-))
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dschinn
Die aktuelle Story im Netz geht ja um die Rheinbahn und da sind es nur ein paar Verwaltungsangestellte noch (iwas um 40 Stück?), denke mal nicht, dass das groß Probleme bereitet für den Verein.
Aber mal ehrlich... warum sollte man sich das antun und in dem Alter sich noch für anderer Leute Geld um anderer Leute Sorgen kümmern?
Vertrag hin oder her und auf Abfindung spekulieren? Nee
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Alienne
dschinn, das muss jeder für sich entscheiden. Ich fand das gut, dass mein AG in früheren Jahren regelmäßig sehr übersichtliche Arbeitsverträge hatte. Auch heute - unter den ausgeweiteten arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen - sind sie immer noch so schmal wie möglich. Alles, was dort nicht unmittelbar geregelt ist, beruht ein Stück weit auf gegenseitigem Vertrauen. Das ist mir bisher immer entgegengebracht worden, deshalb werde ich das genau so handhaben, und mein Vertrag wird mit dem Einreichen meiner Regelarbeitsrente enden.
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Klee
dschinn [Zitat]
»Aber mal ehrlich…«.
Lügst du sonst?
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